Lärm / Schall
Lärm
Die grössten Lärmbelastungen werden im Kanton Nidwalden durch den Strassen-, den Schiess- und den Fluglärm verursacht. Angesichts der immer dichteren Besiedlung des Kantons nehmen auch lästige Lärmquellen wie Baustellen- und Alltagslärm zu. Die Auswirkungen von Lärmbelastung auf den Menschen hängen hauptsächlich vom Geräuschpegel und der Expositionsdauer ab und können die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.
Vorsorglich sind Massnahmen bei der Planung von Gebäuden und Anlagen sowie direkt an der Lärmquelle vorzunehmen.
Schall
Für Discos und Konzerte regelt die Verordnung zum NISSG (V-NISSG) die Lautstärke, welche dem Publikum von Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik zugemutet werden darf. Mehr dazu unter Lärm - Veranstaltungen / Schall und Laser.
Erschütterungen
Im Bus, Tram, Zug oder auch im Auto sind Erschütterungen nichts Aussergewöhnliches und meistens stören wir uns auch nicht daran. Sind wir aber zu Hause oder am Arbeitsplatz solchen Einwirkungen ausgesetzt, sind sie für uns äusserst lästig.
Obwohl das Umweltschutzgesetz (USG) vom Oktober 1983 die Festlegung von Immissionsgrenzwerten auch für Erschütterungen verlangt, fehlen solche Grenzwerte heute immer noch.
Themenbezogene Links
• | Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Thema Lärm |
• | Cercle Bruit (Vereinigung Kantonaler Lärmschutzfachleute) |
• | Hörpfad |
• | Internetportal Lärm |
• | Klanglandschaften |
• | Lärmorama |
• | Lärmspur |
Gesetzliche Grundlagen
• | Umweltschutzgesetz (USG) |
• | Lärmschutzverordnung (LSV) |
• | Kantonales Umweltschutzgesetz Nidwalden (kUSG) |
• | Kantonale Umweltschutzverordung Nidwalden (kUSV) |
• | Anhang 2 LSV: Berechnung/Messung |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen (BEKS), Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• | Strassen: Lärmbelastungskataster, WebGis |
Lärm - Alltag / Bauarbeiten
Alltagslärm, massgebende Konflikte
Alltagslärm wird direkt oder indirekt durch alltägliche Aktivitäten von Menschen erzeugt. In der Lärmschutzverordnung gibt es hierfür keine Grenzwerte. Alltagslärm muss im Einzelfall beurteilt werden. Mögliche Konflikte entstehen durch:
• Tierlärm in Wohnzonen (krähende Hähne, bellende Hunde, Kuhglocken, usw.)
• Emissionen von Freizeitaktivitäten (Motoreneinstellungen, Kreissägen, Musizieren usw.)
• Kirchenglocken, Wasserspiele
• Betrieb von Gaststätten, Sportplätzen, Skater-Anlagen
• usw.
Baulärm
Im Rahmen der Umwelt- und Baugesetzgebung hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass keine übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft entstehen. Die Grundlagen für die Beurteilung und die Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms findet man in der Baulärm-Richtlinie des Bundes.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt: | Fachstelle, Auskünfte |
Gemeinden: | Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlungen von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
• | Kantonales Strafgesetz (Übertretungsstrafgesetz) | |
• | Zivilgesetzbuch (ZGB) |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Baulärm-Richtlinie, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• | Beurteilung von Alltagslärm, Vollzugshilfe, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• | Kultur- und Gastgewerbebetriebe, Vollzugshilfe Vereinigung kant. Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) |
Lärm - Bauen in lärmbelasteten Gebieten
Mögliche Konflikte
Bei Bauvorhaben und Einzonungen in lärmbelasteten Gebieten muss dem Lärmschutz frühzeitig Rechnung getragen werden. Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren überprüft unser Amt, ob die massgebenden Grenzwerte der Lärmschutzverordnung (Art. 29-31 LSV) eingehalten werden. In einem ersten Schritt wird abgeklärt, ob das Baugebiet im Einflussbereich einer Strasse, Eisenbahn, Flugplatz, Schiessanlage oder Industrie-/Gewerbebetrieb liegt. Liegen die Lärmbelastungen im Bereich der Grenzwerte, so sind detailliertere Abklärungen nötig (Lärmgutachten durch ausgewiesenes Lärmschutzbüro).
Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
Bei einer Überschreitung der Grenzwerte müssen Massnahmen zu deren Einhaltung ergriffen werden. Beispiele hierfür sind:
- grösserer Abstand zur Quelle
- lärmunempfindliche Nutzung
- Gebäudeanordnung, Gebäudeform, Grundrissgestaltung
- Lärmschutzbauten
Massnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenstern oder einer kontrollierten Lüftung gelten nicht als Lärmschutzmassnahmen, da die Grenzwerte in der Mitte von offenen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen.
Informationen zu Lärmschutzfragen
Der Cercle Bruit Schweiz und das Institut Konstruktives Entwerfen der ZHAW haben gemeinsam diese Webplattform erarbeitet. Sie bietet Architektinnen und Architekten kompakte Arbeitshilfen zum Bauen an lärmbelasteten Lagen und stellt beispielhafte Bauwerke vor.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt: | Fachstelle, Auskünfte |
Gemeinden: | Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Lärm - Eisenbahn
Eisenbahnlinie in Nidwalden
Hergiswil - Stansstad - Stans - Oberdorf - Dallenwil - Wolfenschiessen
Sanierungen bei der Eisenbahn
Die Lärmsanierung der Zentralbahn wurde bis 2015 durchgeführt. Im unten aufgeführten Link zum Lärmbelastungskataster befinden sich die publizierten Emissionsdaten.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Zentralbahn | Kataster, Sanierungen, Kontrollen |
Bund | Bundesamt für Verkehr (BAV): Verfügungen, Erleichterungen |
Themenbezogene Links
• | Bundesamt für Verkehr (BAV) - Lärmbelastungskataster Eisenbahn |
Gesetzliche Grundlagen
• | Lärmschutzverordnung (LSV) Anhang 4 : Grenzwerte Eisenbahnlärm |
• | Verordnung über die Lärmsanierung von Eisenbahnen (VLE) |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
Lärm - Fluglärm
In der Lärmschutzverordnung (LSV) ist der Lärm, der vom regulären Flugbetrieb der Flugplätze ausgeht geregelt. Überflüge von Luftfahrzeugen und Einzelanlässe wie Flugschauen sind nicht Bestandteil der LSV. In Nidwalden ist vor allem der Lärm ausgehend vom Flugplatz Buochs von Bedeutung.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Airport Buochs AG | Kataster, Sanierungen, Kontrollen |
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) | Plangenehmigungen, Verfügungen, Erleichterungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
• | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 5 (Grenzwerte zivile Flugplätze) |
• | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 8 (Grenzwerte Militärflugplätze) |
Lärm - Industrie- und Gewerbelärm
Massgebende Betriebe
In Nidwalden besteht keine abschliessende Liste über die lärmtechnisch kritischen Industrie- und Gewerbebetriebe.
Bei Neubauten von Industrie- und Gewerbeanlagen werden die zu erwartenden Lärmauswirkungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens überprüft. Bei Umbauten ist eine Lärmermittlung in Form eines Lärmgutachtens erforderlich, wenn eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu erwarten ist.
Vielseitiger Industrie- und Gewerbelärm
Dem Industrie- und Gewerbelärm werden zugeordnet:
- Anlagen des Gewerbes, der Industrie und der Landwirtschaft
- Güterumschlag bei Industrie- und Gewerbeanlagen
- Verkehr auf Betriebsarealen
- Parkhäuser sowie grosse Parkplätze (Bsp. Einkaufszentren)
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Genehmigung Sanierungsprojekte, Gewährung Erleichterungen |
Gemeinden | Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
• | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 6 (Grenzwerte Industrie-/Gewerbelärm) |
Lärm - Luft/Wasser-Wärmepumpen
Mögliche Konflikte
Luft/Wasser-Wärmepumpen führen gelegentlich zu störenden Immissionen in der Nachbarschaft. Schallquellen sind Verdichter, Ventilatoren und Rohrleitungen. Wird die Wärmepumpe im Freien aufgestellt, ist in der Regel der abgestrahlte Luftschall von Bedeutung. Im Gebäudeinnern muss der Luft- als auch der Körperschall beachtet werden. Durch eine konsequente Körperschalldämmung und die Wahl eines günstigen Aufstellungsortes lassen sich diese Probleme in der Regel vermeiden.
Baugesuch
Luft/Wasser-Wärmepumpen sind bewilligungspflichtig. Mit den Baugesuchsunterlagen ist ein Plan mit dem Aufstellungsort, Situations- und Fassadenplan mit Distanz zum nächstgelegenen Empfangspunkt, Wohnungsgrundrisse (bei MFH) und der ausgefüllte Lärmschutz-Nachweis bei der Gemeinde einzureichen.
Themenbezogene Links
• | Vereinigung Kantonaler Lärmschutzfachleute(Cercle Bruit), Wärmepumpen -Lärmschutz-Nachweis |
• | Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) |
• | Wärmepumpen / Kühlanlanlagen (Wärme aus Wasser und Boden) |
Gesetzliche Grundlagen
• | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 6 (Industrie- und Gewerbelärm) |
Lärm - Schiessanlagen
Sanierungen der 300m-Schiessanlagen
Bei den fünf 300m-Schiessanlagen (Beckenried, Ennetbürgen, Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen) wurden Lärmsanierungen durchgeführt. Alle fünf Anlagen verfügen über sogenannte Sanierungserleichterungen des Kantons. Das heisst, sie dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter betrieben werden, obwohl die Lärmgrenzwerte nicht überall eingehalten werden können.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Amt für Militär und Zivilschutz | Sanierungen militärische Schiess- und Übungsplätze |
Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Genehmigung Sanierungsprojekte, Erleichterungen |
Gemeinden | Kataster, Sanierungen, Publikation und Kontrolle Schiesszeiten, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 7 (Grenzwerte ziviler Schiesslärm) |
Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 9 (Grenzwerte militärischer Schiesslärm) |
Lärm - Strassenverkehr
Sanierungen bei den Kantonsstrassen
Die Lärmsanierung der Kantonsstrassen ist erfolgt.
Einbau lärmarmer Beläge
Da auch nach den Sanierungen Grenzüberschreitungen verbleiben, werden auf geeigneten Strecken lärmarme Beläge eingebaut.
Lärmbelastungskataster
Der Lärmbelastungskataster (LBK) bietet einen Überblick über die Lärmbelastung entlang der Kantonsstrassen. Die Basis bilden aktuelle Verkehrszählungen und -modelle sowie das neue Berechnungsmodell sonROAD18 des BAFU.
Lärmperimeter: Für einen groben Überblick ist ein Lärmperimeter, als Flächen entlang der Strassen, dargestellt. Dabei handelt es sich um den kritischen Bereich für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an Kantonsstrassen, basierend auf den aktuellen Verkehrsdaten. Der Lärmperimeter liefert die Grundlage dafür, ob für ein Bauvorhaben nahe der Strasse vertiefte Lärmabklärungen erforderlich sind.
Emission: Die Emissionsdaten beinhalten Informationen über die Strasse und sind je nach Strasseneigentümer unterschiedlich eingefärbt. Es ist zu beachten, dass bei den Emissionen keine Steigungen berücksichtigt sind, und für ein Gutachten zusätzlich ermittelt und berücksichtigt werden müssen. Emissionen der Nationalstrassen sind nicht dargestellt. Diese können beim ASTRA, Filiale Zofingen, nachgefragt werden.
Immission: Für die Immissionspunkte sind die heutigen Belastungen der Gebäude durch Strassenlärm, mit Beurteilung bezüglich der Grenzwerte ersichtlich. Abgebildet ist die maximale Belastung des Gebäudes als Immissionspunkt in der Mitte des Gebäudes.
Im WebGIS kann unter Objektinformationen unten im Feld mit "Report erstellen" ein PDF für den gewünschten Ausschnitt erstellt werden.
Der LBK ist kein rechtlich verbindliches Instrument. Insbesondere kann aus den im LBK ausgewiesenen Daten kein Rechtsanspruch auf allfällige Entschädigungen oder Vergütungen abgeleitet werden.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Amt für Mobilität | Sanierung Kantonsstrassen |
Baudirektion | Erstellung Sanierungsprojekte |
Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Verfahrensleitung bei Sanierungsprojekten |
Regierungsrat | Genehmigung Sanierungsprojekte, Gewährung Erleichterungen (Kantons- und Gemeindestrassen) |
Bund | ASTRA: Sanierungen Nationalstrasse UVEK: Plangenehmigungen und Erleichterungen bei Nationalstrassen BAFU: Fachstelle |
Gemeinden | Kataster, Sanierungen und Sanierungsprojekte Gemeindestrassen |
Gesetzliche Grundlagen
• | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 3 (Grenzwerte Strassenlärm) |
Richtlinien/Wegleitungen/Berichte
• | Konzept für lärmarme Beläge auf Kantonsstrassen |
Lärm - Veranstaltungen / Schall und Laser
Welche Veranstaltungen müssen gemeldet werden?
Kritisch bezüglich gesundheitsschädigender Auswirkungen sind gemittelte Stunden-Pegelwerte über 93 dB(A). Die Schallimmissionen werden im Regelfall an dem Ort ermittelt, an dem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist.
Veranstaltungen mit einem höheren Schallpegel als 93 dB (A) müssen bei der Kantonspolizei mit dem entsprechenden Meldeformular 14 Tage im Voraus gemeldet werden. In keinem Fall dürfen die Immissionen den Mittelungspegel von 100 dB(A) für die gesamte Dauer der Veranstaltung übersteigen.
Unverstärkte Veranstaltungen wie Orchester-, Blasmusik- oder Guggenmusik-Konzerte sind nicht meldepflichtig. Konzerte für Kinder dürfen einen Schallpegel von 93 dB(A) nicht überschreiten.
Anforderungen an Veranstaltungen über 93 dB(A)
Lasershows
LASER ist die Abkürzung von Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation. Dies bedeutet "Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von (optischer) Strahlung". Der Einsatz von Lasereinrichtungen an Veranstaltungen sind 14 Tage im Voraus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu melden.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Veranstalter | Verantwortlich für Einhaltung der zulässigen Pegel, Meldepflicht von Veranstaltungen > 93 dB(A) und Lasershows |
Gemeinden | Behandlung von Klagen |
Kantonspolizei Gesundheitsamt |
Überwachung, Eingang des Meldeformulars, Auskünfte Vollzug NISSG |
Bund | Bundesamt für Gesundheit (BAG): Auskünfte, Eingang der Meldung Laser Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Lärm: Auskünfte |
Themenbezogene Links
• | Bundesamt für Gesundheit (BAG) - Einführung Schall |
• | Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Veranstaltungen mit Laserstrahlung |
• | SUVA – Lärm in der Freizeit |
• | SUVA - Informationsblatt "Achtung, Laserstrahlen" |
• | Cercle Bruit - Schall und Laser |
Gesetzliche Grundlagen
• | Verordnung zum NISSG (V-NISSG) |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |