Umwelt
Mit verschiedenen Massnahmen wird dafür gesorgt, dass die Luft nicht übermässig mit Schadstoffen belastet und die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) erreicht werden. Das Amt für Umwelt und Energie steht den Gemeinden im Bereich der nichtionisierenden Strahlung (NIS) beratend zur Seite.
Mit verschiedenen Massnahmen wird dafür gesorgt, dass die Luft nicht übermässig mit Schadstoffen belastet und die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) erreicht werden. Das Amt für Umwelt und Energie steht den Gemeinden im Bereich der nichtionisierenden Strahlung (NIS) beratend zur Seite.
Unser Amt ist verantwortlich für den Vollzug der Lärmschutzverordnung. Wir beraten Sie in allen Belangen der Lärmbekämpfung, beim Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten sowie beim Erstellen oder Sanieren von lärmverursachenden Anlagen.
Unser Amt ist verantwortlich für den Vollzug der Lärmschutzverordnung. Wir beraten Sie in allen Belangen der Lärmbekämpfung, beim Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten sowie beim Erstellen oder Sanieren von lärmverursachenden Anlagen.