Berufsbeistandschaft

Wir unterstützen und vertreten Menschen, die Hilfe im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (ZGB) benötigen.

Ist für Sie oder eine Person in Ihrem nahen Umfeld eine Berufsbeiständin oder ein Berufsbeistand ernannt worden? Dann können Sie sich hier über unsere Aufgaben und unsere Arbeit orientieren.

Wir übernehmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde (KESB) Nidwalden individuell zugeschnittene Beistandschaften oder Vormundschaften. Bezüglich Rechte und Pflichten stellt die Gesetzgebung Berufsbeistandspersonen den privaten Beistandspersonen gleich. Unsere Arbeit wird von der KESB Nidwalden kontrolliert.

Die Berufsbeistandschaft ist im Sozialamt Nidwalden angegliedert und dadurch mit dessen Abteilungen sehr gut vernetzt.

Danke für Ihr Interesse!

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr
(vor öffentlichen Ruhetagen bis 16.30 Uhr geöffnet)