Generelle Informationen
Wer ist überhaupt stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die im Kanton Nidwalden wohnen, mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister ihrer Wohngemeinde eingetragen sind. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht stimm- bzw. wahlberechtigt.
Wie stimme ich richtig ab?
Die Anleitung für das Abstimmen finden Sie im Zustellcouvert sowie auf dem Stimmrechtsausweis. Das Stimmgeheimnis ist in jedem Fall gewahrt, unabhängig, ob die Stimmabgabe persönlich oder brieflich erfolgt.
→ Weitere Informationen zum richtigen Abstimmen auf www.ch.ch
Wo finde ich Informationen zu den Vorlagen?
Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen finden Sie jeweils auf www.nw.ch/abstimmungen (Klick auf die entsprechende Vorlage). Bei eidgenössischen Vorlagen erhalten Sie auf der Webseite des Bundes weiterführende Informationen. Neben der ausführlichen Abstimmungsbotschaft werden in der Regel auch Erklärvideos zu den einzelnen Vorlagen erstellt.
Über die App «VoteInfo» der Schweizerischen Bundeskanzlei erhalten Sie ebenfalls Informationen zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen:
Link zum iOS Store / Link zum Android Store
Über die vorhin genannten Webseiten und die App «VoteInfo» können Sie an den Abstimmungssonntagen auch mehr zu den offiziellen Abstimmungsresultaten.
Das Angebot easyvote des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente will junge Erwachsene neutral über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen informieren. Es handelt sich nicht um amtliches Stimmmaterial.
Abstimmungshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
Aufsprachen von kantonalen Abstimmungsunterlagen werden im DAISY-Format produziert und von der Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) direkt an die Abonnentinnen und Abonnenten im Kanton Nidwalden als DAISY-CD versendet.
→ Weitere Informationen auf der Webseite der SBS
Zusätzlich werden die Audiodateien im DAISY-Format auch bei der jeweiligen kantonalen Vorlage unter www.nw.ch/abstimmungen als Download angeboten.
Beim DAISY-Format handelt es sich um ein international verwendetes Format für Hörbücher und Hörzeitschriften, das optimal strukturiert, navigierbar und auf vielen speziell für blinde und sehbehinderte Menschen konzipierten Geräten und Programmen abspielbar ist. Die Dateien können auch auf anderen MP3-fähigen Geräten abgespielt werden.
Nützliche Links
→ Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Nidwalden
→ Verfassung des Kantons Nidwalden
→ Weisungen über Form und Umfang von Wahlprospekten
→ Übersicht kantonale Abstimmungen/Wahlen seit 2005
Urne Öffnungszeiten
In Nidwalden sind die Urnen in den Gemeinden am Abstimmungssonntag jeweils von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Urnenstandort
Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Voraussetzungen
Die Wohngemeinden sind für das Abstimmungsmaterial zuständig. Die Unterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde.
Brieflich abstimmen
Die Anleitung für das briefliche Abstimmen finden Sie auf dem Zustellcouvert sowie auf dem Stimmrechtsausweis. Das Stimmgeheimnis ist in jedem Fall gewahrt, unabhängig, ob die Stimmabgabe persönlich oder brieflich erfolgt.
Zurzeit besteht noch keine Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe per Internet (E-Voting).