Kanton regelt Zuständigkeit für Personen mit Schutzstatus S frühzeitig
Der Kanton Nidwalden will frühzeitig festlegen, wer künftig für Personen mit Schutzstatus S zuständig ist, die nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und weiterhin Sozialhilfe benötigen. Die Zuständigkeit soll beim Kanton bleiben, die Kosten sollen gemeinsam und proportional zur Bevölkerungszahl von den Gemeinden getragen werden. Der Regierungsrat hat dazu eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.