Zugänglichkeit / Barrierefreiheit
Der Webauftritt des Kantons Nidwalden basiert auf einem System der Firma i-web.ch, welches Wert auf eine maximale Zugänglichkeit (sog. «Barrierefreiheit») sowie auf Bedienerfreundlichkeit und auf den Schutz unerfahrener InternetbenutzerInnen legt. Zugänglichkeit bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderungen (insbesondere Sehbehinderte, motorisch Behinderte, Hörbehinderte und Menschen mit kognitiven Defiziten) auf die Inhalte des Webauftritts zugreifen und diese verstehen können; zugleich profitieren auch Menschen mit älteren Geräten und mit unterschiedlichster Ausrüstung und Software von den Zugänglichkeitsbemühungen.
Was genau ist an unserem Internetauftritt für behinderte Menschen angepasst? Generell ist für handicapierte Personen entscheidend, dass der Inhalt, die Struktur und das Design des Internetauftritts des Kantons systematisch getrennt werden. Diese Grundvoraussetzung wird mithilfe der von den SAGA-Standards empfohlenen Programmcodes XHTML und CSS erfüllt. Hilfsprogramme Behinderter schalten dann das CSS (Cascading Style Sheets) aus, während die Inhalte in Textform zugänglich bleiben.
Zudem wird der Webauftritt laufend an die internationalen Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webauftritten (Web Content Accessibility Guidelines WCAG) angepasst. Aktuell gilt die Version 2.0 dieser Richtlinien. Weil die WCAG drei Stufen von Zugänglichkeit definieren (A, AA und AAA) und sogar die Richtlinien selber darauf hinweisen, dass eine vollständige Einhaltung sämtlicher AAA-Richtlinien weder möglich noch sinnvoll ist, orientiert sich die Herstellerfirma unseres Webauftritts an der Stufe AA der WCAG. Dies entspricht dem Standard, den der Bund für die Bundesverwaltung festgelegt hat (P028) und der zudem von eCH für alle öffentlichen Internetauftritte des Gemeinwesens empfohlen wird (eCH-0059).
Literatur:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, autorisierte deutsche Übersetzung, 28. Oktober 2009
- Verein eCH.ch: eCH-0059 Accessibility-Standard, Version 3.0 vom 25.6.2020