
Belastete Standorte - Kataster der belasteten Standorte (KBS)
Der Kataster der belasteten Standorte (KBS) enthält Standorte, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind. Wo früher bei Tätigkeiten mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, konnten solche Stoffe in Böden und Untergrund gelangen. Heute belasten sie die Umwelt und bilden zum Teil gar ein Risiko für Lebewesen. Das KBS ist in erster Linie ein Planungs- und Kontrollinstrument, welches helfen soll, schrittweise diejenigen belasteten Standorte zu identifizieren, die überwacht oder saniert werden müssen. Er dient jedoch auch als Instrument bei Hand- und Nutzungsänderungen und als Informationsbasis bei Bauvorhaben.
Die Kantone sind gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet, einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte (KBS) zu erstellen.
Der KBS gibt Auskunft über die Lage und Art eines Standorts (Ablagerungs-, Betriebs-, Unfallstandort oder Schiessanlage), den Handlungsbedarf, die Gefährdung, die ungefähre Ausdehnung etc. Er wird laufend nachgeführt und aktualisiert. Wird ein belasteter Standort bei einem Bauvorhaben ganz oder teilweise dekontaminiert, wird dies im KBS angepasst.
Nicht alle Standorte fallen in die Zuständigkeiten des Kantons. Die Bundesämter VBS, BAZL und BAV haben für ihre belasteten Standorte eigene Kataster und sind auch für dessen Vollzug zuständig.
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Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Information für Standortinhaber, Merkblatt |
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
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