Kontrollwesen in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaftsämter der Kantone SZ, NW und ZG betreiben gemeinsam einen vom Bund akkreditierten landwirtschaftlichen Kontrolldienst. Dieser führt erforderlichen Kontrollen gemäss. Direktzahlungsverodnung durch.
Mit dem Ziel, möglichst viele «Kontrollen aus einer Hand» abzuwickeln, werden auch die Inspektionen im Bereich privater Labelgeber (IP-Suisse, QM-Schweizerfleisch, Suissegarantie, Sbrinz) koordiniert durchgeführt.
Mit den amtlichen Fachassistenten (AFA) werden im Auftrag des Veterinärdienstes auch Kontrollen im veterinärechtlichen Bereich durchgeführt.

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Gesetzliche Grundlagen

 

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