Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation

Einreichung Agglomerationsprogramm 5. Generation Nidwalden und Engelberg

Um die Entwicklung von Verkehr, Siedlung und Landschaft besser aufeinander abzustimmen, hat der Bund das Agglomerationsprogramm ins Leben gerufen. Mit diesem unterstützt er gezielt Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Bundesbeiträge erhalten jene Agglomerationen, die in ihren Programmen überzeugend darlegen, wie sie Verkehr, Siedlungsentwicklung und Landschaftsplanung wirkungsvoll und über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg koordinieren. Ziel ist eine abgestimmte Entwicklung, bei der die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und das Verkehrssystem entsprechend weiterentwickelt wird.

Der Kanton Nidwalden hat gemeinsam mit den Nidwaldner Gemeinden sowie Engelberg (OW) das Agglomerationsprogramm erarbeitet. Im Hauptbericht ist eine fundierte Analyse, ein gemeinsames Zukunftsbild sowie daraus abgestimmte Teilstrategien. Daraus wurden konkrete Massnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, die Lebensqualität in der Region zu erhalten und sie als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum zu stärken. Die Massnahmen sind im Massnahmenbericht zusammengetragen. Nach der öffentlichen Mitwirkung wurden die Rückmeldungen in ein Mitwirkungsbericht verfasst.

Unterlagen:

Wozu ein Agglomerationsprogramm?

Ein Agglomerationsprogramm (AP) dient dazu, Siedlung, Verkehr und Landschaft wirkungsvoll aufeinander abzustimmen. Es listet die Kosten von geplanten Massnahmen, deren Nutzen, Finanzierung und den mutmasslichen Realisierungszeitpunkt auf. Der Bund kann sich finanziell an Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm beteiligen. Die Funktion eines Agglomerationsprogramms wird im folgenden Video anschaulich umschrieben:

Öffentliche Mitwirkung

Mit dem Agglomerationsprogramm sollten Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft vom Bund mitfinanziert werden können. Der Regierungsrat hatte das neuste Agglomerationsprogramm zur öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung startete am 3. Dezember 2024 und dauerte zwei Monate bis zum 3. Februar 2025. Die Rückmeldungen der öffentlichen Mitwirkung wurden in einem Mitwirkungsbericht zusammengetragen und durch den Regierungsrat am 11. März 2025 verabschiedet.

Politischer Auftrag

Der Kanton Nidwalden hat beim Agglomerationsprogramm der 1. und 2. Generation mitgemacht, auf die 3. und 4. Generation wurde in der jüngsten Vergangenheit verzichtet. Der Regierungsrat hat die Baudirektion beauftragt, im Rahmen der gegenwärtigen 5. Generation ein neues Agglomerationsprogramm für Nidwalden und Engelberg zur Prüfung beim Bund einzureichen. Einsendeschluss ist der 31. März 2025.

Im Fall einer positiven Beurteilung durch das Bundesamt für Raumentwicklung erfolgt ab dem Jahr 2028 eine Mitfinanzierung der A-Massnahmen (=höchste Priorität, Umsetzung innert 4 Jahren) des Programms mit einem Beitragssatz zwischen 30 und 50 Prozent.

Projektorganisation

Der Kanton Nidwalden ist Träger des Agglomerationsprogramms Nidwalden & Engelberg. Da ein wesentlicher Teil der Massnahmen von oder in Zusammenarbeit mit den Gemeinden realisiert wird, sind sowohl fachliche als auch politische Vertreter aus allen politischen Gemeinden in die Projektorganisation eingebunden. Die gemeinsamen Grundsätze zwischen Kanton und Gemeinden sind vorgängig behördenverbindlich festgelegt worden.

Ein Grossteil der Arbeiten leistet die Projektleitung. Sie legt der Kerngruppe Vorschläge und Zwischenstände zur Beratung vor. Die Kerngruppe besteht aus Fachvertretenden aus den Gemeinden und des Kantons. Anschliessend gibt die Politische Steuergruppe die Vorschläge zur Verabschiedung durch den Regierungsrat frei. In der Politischen Steuergruppe sind sämtliche Gemeindepräsidierende resp. Ressortleitenden sowie drei Regierungsräte vertreten. Weitere Anspruchsgruppen wie der Landrat werden laufend informiert und erhalten je nach Arbeitsschritt Gelegenheit zur Mitwirkung.

Organigramm AP 5

Perimeter

Der Betrachtungsperimeter des AP 5 umfasst den gesamten Kanton Nidwalden sowie die Einwohnergemeinde Engelberg im Kanton Obwalden als einen funktionalen Raum. Der Bund unterscheidet allerdings für die Beurteilung des Programms einen Perimeter der beitragsberechtigten Gemeinden (BeSA). Nicht bundesbeitragsberechtigt sind Dallenwil, Engelberg und Wolfenschiessen. Die Gemeinde Emmetten wird im Vergleich zum AP Nidwalden der 2. Generation neu in den Perimeter der beitragsberechtigten Gemeinden aufgenommen. Die Gemeinde Hergiswil war in der 2. Generation noch Teil der Agglomeration Luzern, inzwischen hat sie zur Agglomeration Nidwalden gewechselt.

Perimeter AP 5
Perimeter Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg 5. Generation

Projekthandbuch

Alle Informationen über das Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation sind im Detail im Projekthandbuch enthalten. Dieses gibt Auskunft über die Vorgaben des Bundes, das Vorgehen, den Arbeits- und Terminplan, die Kompetenzen aller Projektbeteiligten und dient neu eintretenden Personen und aussenstehenden Dritten als Einstiegsinstrument.

Projekthandbuch AP 5, Stand vom 02.12.2024

Dokumente

Name
Hauptbericht (PDF, 19.59 MB) Download 0 Hauptbericht
Massnahmenbericht (PDF, 9.04 MB) Download 1 Massnahmenbericht
Mitwirkungsbericht (PDF, 169.61 kB) Download 2 Mitwirkungsbericht
Strukturbild mit Legende (PDF, 614.09 kB) Download 3 Strukturbild mit Legende
Teilstrategie Landschaft (PDF, 24.65 MB) Download 4 Teilstrategie Landschaft
Teilstrategie MIV (PDF, 16.81 MB) Download 5 Teilstrategie MIV
Teilstrategie OEV (PDF, 2.08 MB) Download 6 Teilstrategie OEV
Teilstrategie Siedlung (PDF, 23.84 MB) Download 7 Teilstrategie Siedlung
Teilstrategie Velo (PDF, 2.58 MB) Download 8 Teilstrategie Velo
Zukunftsbild (PDF, 16.95 MB) Download 9 Zukunftsbild