Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation

Wozu ein Agglomerationsprogramm?

Ein Agglomerationsprogramm (AP) dient dazu, Siedlung, Verkehr und Landschaft wirkungsvoll aufeinander abzustimmen. Es listet die Kosten von geplanten Massnahmen, deren Nutzen, Finanzierung und den mutmasslichen Realisierungszeitpunkt auf. Der Bund kann sich finanziell an Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm beteiligen. Die Funktion eines Agglomerationsprogramms wird im folgenden Video anschaulich umschrieben:

Öffentliche Mitwirkung

Mit dem Agglomerationsprogramm sollen Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft vom Bund mitfinanziert werden können. Der Regierungsrat hat das neuste Agglomerationsprogramm zur öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung startet am 3. Dezember 2024 und dauert zwei Monate bis zum 3. Februar 2025. Untenstehend finden sich die erarbeiteten Teilstrategien, der Haupt- sowie der Massnahmenbericht und die Präsentation aus der Informationsveranstaltung vom 2. Dezember 2024 (wird im Anschluss an die Veranstaltung aufgeschaltet).

Unterlagen:

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Amt für Raumentwicklung

Buochserstrasse 1
Postfach 1241
6371 Stans

Tel. 041 618 72 02

Mitteilung per Mail:

raumentwicklung@nw.ch

Politischer Auftrag

Der Kanton Nidwalden hat beim Agglomerationsprogramm der 1. und 2. Generation mitgemacht, auf die 3. und 4. Generation wurde in der jüngsten Vergangenheit verzichtet. Der Regierungsrat hat die Baudirektion beauftragt, im Rahmen der gegenwärtigen 5. Generation ein neues Agglomerationsprogramm für Nidwalden und Engelberg zur Prüfung beim Bund einzureichen. Einsendeschluss ist der 31. März 2025.

Im Fall einer positiven Beurteilung durch das Bundesamt für Raumentwicklung erfolgt ab dem Jahr 2028 eine Mitfinanzierung der A-Massnahmen (=höchste Priorität, Umsetzung innert 4 Jahren) des Programms mit einem Beitragssatz zwischen 30 und 50 Prozent.

Projektorganisation

Der Kanton Nidwalden ist Träger des Agglomerationsprogramms Nidwalden & Engelberg. Da ein wesentlicher Teil der Massnahmen von oder in Zusammenarbeit mit den Gemeinden realisiert wird, sind sowohl fachliche als auch politische Vertreter aus allen politischen Gemeinden in die Projektorganisation eingebunden. Die gemeinsamen Grundsätze zwischen Kanton und Gemeinden sind vorgängig behördenverbindlich festgelegt worden.

Ein Grossteil der Arbeiten leistet die Projektleitung. Sie legt der Kerngruppe Vorschläge und Zwischenstände zur Beratung vor. Die Kerngruppe besteht aus Fachvertretenden aus den Gemeinden und des Kantons. Anschliessend gibt die Politische Steuergruppe die Vorschläge zur Verabschiedung durch den Regierungsrat frei. In der Politischen Steuergruppe sind sämtliche Gemeindepräsidierende resp. Ressortleitenden sowie drei Regierungsräte vertreten. Weitere Anspruchsgruppen wie der Landrat werden laufend informiert und erhalten je nach Arbeitsschritt Gelegenheit zur Mitwirkung.

Organigramm AP 5

Perimeter

Der Betrachtungsperimeter des AP 5 umfasst den gesamten Kanton Nidwalden sowie die Einwohnergemeinde Engelberg im Kanton Obwalden als einen funktionalen Raum. Der Bund unterscheidet allerdings für die Beurteilung des Programms einen Perimeter der beitragsberechtigten Gemeinden (BeSA). Nicht bundesbeitragsberechtigt sind Dallenwil, Engelberg und Wolfenschiessen. Die Gemeinde Emmetten wird im Vergleich zum AP Nidwalden der 2. Generation neu in den Perimeter der beitragsberechtigten Gemeinden aufgenommen. Die Gemeinde Hergiswil war in der 2. Generation noch Teil der Agglomeration Luzern, inzwischen hat sie zur Agglomeration Nidwalden gewechselt.

Perimeter AP 5
Perimeter Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg 5. Generation

Projekthandbuch

Alle Informationen über das Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation sind im Detail im Projekthandbuch enthalten. Dieses gibt Auskunft über die Vorgaben des Bundes, das Vorgehen, den Arbeits- und Terminplan, die Kompetenzen aller Projektbeteiligten und dient neu eintretenden Personen und aussenstehenden Dritten als Einstiegsinstrument.

Projekthandbuch AP 5, Stand vom 02.12.2024