Bürgerrecht des anerkannten Kindes

Welchen Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit erwirbt das Kind?

Schweizer Bürgerrecht:

Sind beide Eltern Schweizer Bürger, so erhält das Kind das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es führt.

Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger und der andere Schweizer Bürger, erhält das Kind das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.

 

Ausländische Staatsangehörigkeit:

Welche Staatsangehörigkeit das ausländische Kind erhält, hat das Heimatland zu entscheiden. Informieren Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat.

 

Adressen der Vertretungen in der Schweiz und im Ausland:
Vertretungen

 

 Schweiz / Ausland:

 

Ist die Mutter Schweizerin und der Vater Ausländer, so erhält das Kind das Schweizer Bürgerrecht. Daran ändert sich mit der Anerkennung durch einen Ausländer nichts. Das Kind bleibt Schweizer Bürger/in.


Kinder die bis 31.12.2005 geboren wurden:

Ist die Mutter Ausländerin und der Vater Schweizer, so erhält das Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht. Auch mit der Anerkennung durch einen Schweizer findet kein automatischer Erwerb des Schweizer Bürgerrechts statt. Es gibt die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung. Das Amt für Justiz gibt Ihnen dazu gerne weitere Informationen.

Kinder die nach dem 01.01.2006 geboren werden:

Ist die Mutter Ausländerin und der Vater Schweizer, so erhält das Kind das Schweizer Bürgerrecht durch die Geburt, sofern der Vater das Kind vor der Geburt anerkannt hat. Ist das Kind zum Zeitpunkt der Geburt nicht anerkannt, erwirbt es das Schweizer Bürgerrecht mit der Anerkennung durch den schweizerischen Vater.

Der Nachweis des Kindesverhältnisses zum Vater ist vor Eintritt der Volljährigkeit zu erbringen.

 

 

 

Doppelstaatsangehörigkeit:

 

Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten.

 

Klären Sie mit dem Konsulat des zweiten Heimatstaates ab, ob dieser Doppelstaatsangehörigkeiten ebenfalls zulässt.

 

Adressen der Vertretungen in der Schweiz und im Ausland:
Vertretungen

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