Geburt zuhause
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen durch die Hebamme anzumelden.
Wenn keine Hebamme anwesend war, muss die Anzeige durch eine bei der Geburt anwesende Person persönlich angezeigt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bereits vor der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes, welche Dokumente für die Beurkundung der Geburt notwendig sind.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |