Geburt im Spital / Geburtshaus
Anmeldung innert 3 Tagen beim Zivilstandsamt Nidwalden durch das Spital oder das Geburtshaus.
Wird Ihr Kind im Spital oder im Geburtshaus geboren, benötigen wir zur Registrierung der Geburt folgende Dokumente:
Schweizerische Eltern, miteinander verheiratet
- Familienbüchlein oder Familienausweis
- Wohnsitzbescheinigung beider Eltern, sofern nicht in Nidwalden wohnhaft (bei der Einwohnerkontrolle am gesetzlichen Wohnort anzufordern)
- Pass oder ID
- Hat ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit zusätzlich Pass und Ausländerausweis
Ausländische Eltern, miteinander verheiratet
- Eheschein (internationales Formular oder mit offizieller Übersetzung, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsscheine beider Eltern (internationales Formular oder mit offizieller Übersetzung, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
- Wohnsitzbescheinigung beider Eltern, sofern nicht im Kanton Nidwalden wohnhaft (bei der Einwohnerkontrolle am gesetzlichen Wohnort anzufordern)
- Pässe evtl. Staatsangehörigkeitsausweise beider Eltern
- Ausländerausweise beider Eltern bzw. Bestätigung über pendentes Asylverfahren
Schweizerische Mutter, nicht verheiratet
- Wohnsitzbescheinigung, sofern nicht im Kanton Nidwalden wohnhaft (bei der Einwohnerkontrolle am gesetzlichen Wohnort anzufordern)
- Pass oder ID
oder
- Anerkennungsschein, sofern der Vater das Kind bereits anerkannt hat
- Wohnsitzbescheinigung, sofern nicht im Kanton Nidwalden wohnhaft
- Pässe oder ID
Ausländische Mutter, nicht verheiratet
- Vollständige Geburtsurkunde mit Elternnamen, ausgestellt am Geburtsort (internationales Formular oder mit offizieller Übersetzung, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis des Zivilstandes (Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil oder Todesschein des letzten Ehegatten, internationales Formular oder mit offizieller Übersetzung, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
- Wohnsitzbescheinigung, sofern nicht im Kanton Nidwalden wohnhaft (bei der Einwohnerkontrolle am gesetzlichen Wohnort anzufordern)
- Pass evtl. Staatsangehörigkeitsausweis
- Ausländerausweis bzw. Bestätigung über pendentes Asylverfahren
oder
- Anerkennungsschein, sofern der Vater das Kind bereits anerkannt hat
- Wohnsitzbescheinigungen, sofern nicht im Kanton Nidwalden wohnhaft
- Pässe und Ausländerausweise
Hinweis
Nach der Anmeldung werden wir das Kind im Familienbüchlein eintragen bzw. Sie erhalten einen aktualisierten Familienausweis.
Kinder werden vom Zivilstandsamt Nidwalden nur in die schweizerischen Familienbüchlein eingetragen. Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, so ist das entsprechende Konsulat zuständig.
Die Adressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz: Vertretungen
Falls Sie kein Familienbüchlein besitzen, können sie jederzeit eine Geburtsurkunde(schweizerisch oder international) bei uns bestellen.
Bestellung Geburtsurkunde – Versand in die Schweiz
Bestellung Geburtsurkunde – Versand ins Ausland
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |