Was tun vor der Geburt?
Die Eltern sind nicht verheiratet
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so ist es von Vorteil, wenn der Vater sein Kind schon vor der Geburt anerkennt. Unter Kindesanerkennung erhalten sie die dazu nötigen Informationen.
Geburt in Nidwalden
Findet die Geburt im Kanton Nidwalden statt, ist das Zivilstandsamt Nidwalden zuständig und beurkundet die Geburt. Informationen über die Dokumente die wir benötigen, finden Sie
unter Geburt im Spital/Geburtshaus oder Geburt zuhause
Geburt nicht in Nidwalden
Findet die Geburt nicht im Kanton Nidwalden statt, ist das Zivilstandsamt des Geburtsortes für die Registrierung der Geburt zuständig. Informieren Sie sich dort, welche Dokumente Sie benötigen.
Verzeichnis der Zivilstandskreise
Sie finden die Liste mit den Zivilstandskreisen und den dazugehörigen Gemeinden unter folgendem Link (mit Ctrl.+F können Sie in der Liste den entsprechenden Heimatort suchen).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |