Heirat im Ausland

Heirat im Ausland für Schweizer:innen

Heiraten im Ausland ist sowohl am Heiratsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können. Bitte klären Sie vor der Heirat rechtzeitig folgende Fragen:

Bei den ausländischen Behörden

Erkundigen Sie sich direkt beim ausländischen Standesamt, wo Sie heiraten wollen über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen. Die Heirat erfolgt nämlich nach den dortigen Gesetzen und Vorschriften.

 

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Vertretungen

Beim schweizerischen Zivilstandsamt

Wie möchten Sie nach der Heirat heissen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeit der Namensführung nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Dokumente unbedingt vor der Heirat unterschrieben werden müssen. Allenfalls wird auch eine Überbeglaubigung verlangt.

Bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Kosulat)

Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizerischen Vertretungen darüber, welche Formalitäten nach der Heirat notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird.

Nach der Heirat

Nach der Heirat melden Sie Ihre Zivilstandsänderung sofort der zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.

Allgemeine Informationen für binationale Paare und interkulturelle Familien finden Sie hier.

Zugehörige Objekte

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