Covid-19 Härtefallprogramm

 

Das Härtefallprogramm des Kantons Nidwalden ist geschlossen.

In den Jahren 2021 und 2022 konnten insgesamt 187 Unternehmen unterstütz werden. Insgesamt wurden 35.7 Millionen Franken ausbezahlt und weitere 1.9 Millionen Franken in Form von Bürgschaften für Bankdarlehen gesprochen. 

Welche Unternehmen konnten ein Härtefallgesuch einreichen?
Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2022 nach wie vor stark von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen waren und die gesetzlich vorgegebenen Kriterien erfüllen, konnten Finanzhilfen der öffentlichen Hand beantragen. Anspruchsberechtigt waren grundsätzlich Unternehmen,

  • deren Umsatz im Kalenderjahr 2020 oder zu einer späteren 12-Monatsperiode bis spätestens Juni 2021 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 um mehr als 40 Prozent zurückgegangen ist; oder
  • die aufgrund behördlicher Anordnung zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 mindestens 40 Kalendertage schliessen mussten; und
  • die ungedeckte Kosten nachweisen können (es kann nur liquiditätswirksamer perioden- und betriebsüblicher Aufwand berücksichtigt werden).

Es sind folgende gesetzliche Grundlagen zu beachten:

Fragen zum Härtefallprogramm richten Sie bitte an die Volkswirtschaftsdirektion: Sie erreichen uns über Telefon 041 618 76 54 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@nw.ch

Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden zum Härtefallprogramm

→ 24. November 2022: Das kantonale Covid-19-Härtefallprogramm ist abgeschlossen
→ 31. März 2022: Regierungsrat legt Kriterien für die Härtefallhilfe 2022 fest
→ 10. Februar 2022: Eingabe von Gesuchen für Härtefallprogramm 2022 startet im April
→ 14. Januar 2022: Regierungsrat hat ein neues Covid-19-Härtefallgesetz ausgearbeitet
→ 22. Dezember 2021: Härtefallprogramm und Covid-19-Fonds werden 2022 fortgeführt
→ 29. September 2021: 36.6 Millionen Franken an Härtefallgeldern gesprochen
→ 12. Mai 2021: Härtefallprogramm: Weitere Finanzhilfen gesprochen
→ 14. April 2021: Nidwaldner Härtefallprogramm: Zweite Auszahlungsrunde ist erfolgt
→ 1. April 2021: Kanton passt seine Praxis beim Härtefallprogramm an
→ 18. März 2021: Regierungsrat prüft erweiterte Auslegung von Härtefällen
→ 4. März 2021: Erste Tranche an Covid-19 Härtefall-Finanzhilfen wird ausbezahlt
→ 23. Februar 2021: Nidwalden schafft Grundlagen für Ausbau der Covid-19-Finanzhilfe
→ 15. Januar 2021: Kanton lockert weitere Bedingungen im Härtefallprogramm
→ 14. Januar 2021: Ab Freitag können Anträge für Härtefallbeiträge gestellt werden

Fragen zum Härtefallprogramm richten Sie bitte an die Volkswirtschaftsdirektion: Sie erreichen uns über Telefon 041 618 76 54 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@nw.ch

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