Covid-19 Härtefallprogramm
Das Härtefallprogramm des Kantons Nidwalden ist geschlossen. In den Jahren 2021 und 2022 konnten insgesamt 187 Unternehmen unterstütz werden. Insgesamt wurden 35.7 Millionen Franken ausbezahlt und weitere 1.9 Millionen Franken in Form von Bürgschaften für Bankdarlehen gesprochen. |
Welche Unternehmen konnten ein Härtefallgesuch einreichen?
Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2022 nach wie vor stark von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen waren und die gesetzlich vorgegebenen Kriterien erfüllen, konnten Finanzhilfen der öffentlichen Hand beantragen. Anspruchsberechtigt waren grundsätzlich Unternehmen,
- deren Umsatz im Kalenderjahr 2020 oder zu einer späteren 12-Monatsperiode bis spätestens Juni 2021 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 um mehr als 40 Prozent zurückgegangen ist; oder
- die aufgrund behördlicher Anordnung zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 mindestens 40 Kalendertage schliessen mussten; und
- die ungedeckte Kosten nachweisen können (es kann nur liquiditätswirksamer perioden- und betriebsüblicher Aufwand berücksichtigt werden).
Es sind folgende gesetzliche Grundlagen zu beachten:
- Covid-19-Gesetz des Bundes (SR 818.102)
- Covid-19-Härtefallverordnung 2022 des Bundes (SR 951.264)
- Erläuterungen zur Covid-19-Härtefallverordnung 2022 des Bundes
- Kantonales Covid-19-Härtefallgesetz (NG 811.2)
- Kantonale Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (NG 811.21)
Fragen zum Härtefallprogramm richten Sie bitte an die Volkswirtschaftsdirektion: Sie erreichen uns über Telefon 041 618 76 54 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@nw.ch.
Fragen zum Härtefallprogramm richten Sie bitte an die Volkswirtschaftsdirektion: Sie erreichen uns über Telefon 041 618 76 54 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@nw.ch.
Zugehörige Objekte
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Wirtschaftsförderung | +41 41 618 76 54 | wirtschaftsfoerderung@nw.ch |
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Volkswirtschaftsdirektion |