Bikewege

Die Bedeutung des Mountainbikens hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die wenigen bestehenden Bike-Infrastrukturen in Nidwalden werden rege genutzt. Auch auf Wanderwegen sind Mountainbikende oft anzutreffen. Dies führt zu Konflikten zwischen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Wandernden und Bikenden – Tendenz zunehmend.

Nachdem vor einiger Zeit die bestehende Fachstelle für Wanderwege in der Landwirtschafts- und Umweltdirektion um den Bereich Mountainbiken erweitert worden war, hat der Nidwaldner Regierungsrat am 9. Januar 2024 das Mountainbike-Konzept verabschiedet. Im Zentrum des breit abgestützten Konzepts, das in der zweiten Jahreshälfte 2023 in die politische Vernehmlassung gegangen war, steht die einvernehmliche gemeinsame Nutzung der Weginfrastruktur durch Wandernde, Bikende und weiteren Gruppen. Eine Entflechtung der Wege gelangt dort zur Anwendung, wo dies die Sicherheit erfordert.

Als nächster Schritt werden die Ziele des Konzepts in die Revision des kantonalen Fuss- und Wanderweggesetzes integriert, um die Vorgaben des Bundesgesetzes über Velowege zu erfüllen. Diese Änderungen sollen bis 2026 in Kraft treten. Das Konzept dient zusammen mit dem revidierten Fuss- und Wanderweggesetz als Grundlage für einen rechtswirksamen Mountainbikewegplan, den Nidwalden bis 2030 realisieren will. Dadurch wird die rechtliche Basis für Planungsprozesse und die Realisierung von Mountainbike-Infrastrukturen im Kanton Nidwalden geschaffen.

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