Wohnen
Ein funktionierender Wohnungsmarkt ist von grosser gesellschaftlicher Bedeutung. Er ist Voraussetzung für eine gute Wohnungsversorgung, aber auch für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung und für die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte. In der Schweiz erfolgt die Bereitstellung von Wohnraum in erster Linie über den Markt.
Angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist derzeit in Nidwalden – gleich wie in vielen anderen Regionen der Schweiz – angespannt. Die Ursachen hierfür liegen nachfrageseitig vor allem bei der Zuwanderung und bei der Tatsache, dass die Bevölkerung pro Person laufend mehr Wohnraum beansprucht. Auf der Angebotsseite ist insbesondere relevant, dass die Verfügbarkeit von Wohnungen bzw. von Grundstücken, auf denen neuer oder zusätzlicher Wohnraum erstellt werden kann, knapp ist.
Als Indikator für die Verfügbarkeit von Wohnraum wird oft die sogenannte Leerwohnungsziffer beigezogen. Sie gibt den prozentualen Anteil der leerstehenden Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand an und wird jährlich per 1. Juni erhoben. Schweizweit hat die Leerwohnungsziffer zwischen 2010 und 2019 kontinuierlich zugenommen, ist dann aber in den Jahren 2020 und 2021 relativ stark zurückgegangen (siehe nachfolgende Abbildung; graue Linie). Dabei hat sich die Leerwohnungsziffer in der Zentralschweiz (blaue Linie) praktisch parallel zum schweizerischen Schnitt bewegt, jedoch auf einem deutlich tieferen Niveau. Die Leerwohnungsziffer Nidwaldens (rote Linie) lag in den letzten Jahren meist dazwischen (Quelle Leerwohnungsziffer: BFS).
Bei der letzten Erhebung im Sommer 2024 wies Nidwalden die höchste Leerwohnungsziffer aller Zentralschweizer Kantone aus:
Schweiz | 1,08 % |
Nidwalden | 0,89 % |
Luzern | 0,82 % |
Uri | 0,76 % |
Schwyz | 0,57 % |
Obwalden | 0,44 % |
Zug | 0,39 % |
Wohnungswesen ist grundsätzlich Sache der Gemeinden
Für das Wohnungswesen sind im Kanton Nidwalden in erster Linie die Gemeinden zuständig (Art. 27 Abs. 1 der Kantonsverfassung). Sie können beispielsweise in ihren Siedlungsleitbildern verankern, dass sie aktiv darauf hinwirken wollen, dass preisgünstiger Wohnraum und altersgerechte Wohnungen errichtet werden. Weiter können sie auch selbst entsprechende Projekte anstossen.
Rolle des Kantons
Der Kanton hat mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WRFG, NG 751.3) Anreize geschaffen, um die Realisierung von preisgünstigem Wohnraum zu begünstigen. Hierfür sind vier Instrumente eingeführt worden, über die das Merkblatt der Volkswirtschaftsdirektion einen Überblick bietet.
Das kantonale Wohnraumförderungsgesetz ist entstanden, nachdem das Nidwaldner Stimmvolk am 28. September 2014 einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für bezahlbares Wohnen in Nidwalden» mit 71,5 Prozent zugestimmt hat.
In der Folge fand ein breit abgestützter, partizipativer Prozess statt. Dabei zeigte sich deutlich, dass der Kanton nicht als Akteur auf dem Immobilienmarkt auftreten soll, dass auf Anreize statt auf Verpflichtungen gesetzt werden und der Lead beim Wohnungswesen weiterhin bei den Gemeinden bleiben soll. Diese drei Leitgedanken sind im Wohnraumförderungsgesetz verankert.
→ Für ausführliche Informationen dazu wird auf den Bericht des Regierungsrates zuhanden des Landrates vom 23. August 2016 verwiesen.
Skeptische Haltung bezüglich stärkerer Marktinterventionen durch den Kanton
Es gibt diverse Instrumente, mit denen Kantone dafür sorgen können, dass zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum entsteht. Beispielsweise staatlicher Wohnungsbau oder Quoten für Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern. Solche Instrumente lösen aber auch Marktverzerrungen und damit einhergehend unerwünschte Entwicklungen aus. Der Nidwaldner Regierungsrat ist überzeugt, dass es unter dem Strich effizienter und effektiver ist, die Entstehung von preisgünstigem Wohnraum über Rahmenbedingungen statt über starke staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt zu beeinflussen.
Dass diese Einschätzung von einer breiten Mehrheit der Nidwaldner Bevölkerung geteilt wird, hat sich das letzte Mal am 9. Februar 2020 gezeigt, als die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» im Kanton Nidwalden mit einem sehr deutlichen Nein-Anteil von 72,3 % abgelehnt worden ist (auf nationaler Ebene lag der Nein-Anteil bei 57,1 %). Die Initiative verfolgte das Ziel, die staatliche Förderung von preisgünstigem Wohnraum auszubauen. Insbesondere hätte der Staat dafür sorgen müssen, dass sich mindestens 10 Prozent der jährlich neu erstellten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger befinden.
Ansprechpersonen in der kantonalen Verwaltung
«Wohnen» ist ein Querschnittsthema, mit dem sich verschiedene Abteilungen in der kantonalen Verwaltung auseinandersetzen und sich dabei bei Bedarf immer auch gegenseitig abstimmen. Der Lead liegt bei der Volkswirtschaftsdirektion. Anfragen können an das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion, volkswirtschaftsdirektion@nw.ch, gerichtet werden.
Rolle des Bundes
Auf Stufe des Bundes ist die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus gemäss Verfassung ein Ziel der Wohnungspolitik. Dabei erfolgt die Förderung hauptsächlich über den gemeinnützigen Wohnungbsau. Informationen dazu sind auf der Webseite des Bundesamtes für Wohnungswesen zu finden.
Publikationen zum Thema
Präsentation zum Thema «Wohnungsmarkt in Nidwalden» der Volkswirtschaftsdirektion anlässlich Veranstaltung Hauseigentümerverband Nidwalden vom 21. November 2024 |