Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht beurteilt als Beschwerdeinstanz Streitigkeiten um Raumplanungsrecht, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Gesundheitswesen, öffentliches Beschaffungswesen, Sozialversicherungsrecht und Administrativmassnahmenrecht im Strassenverkehr. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zudem zuständig für die richterliche Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.
Hinweis: Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben an die Kontakt-E-Mailadresse und per Fax ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Gerichte und Justizbehörden (Gerichtsgesetz; GerG; NG 261.1 )
- Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege
(Verwaltungsrechtspflegegesetz; NG 265.1) - Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und Justizbehörden
(Prozesskostengesetz; PKoG; NG 261.2 )
Kontakt
VerwaltungsgerichtBahnhofplatz 3
Postfach 1241
6371 Stans
Tel. 041 618 79 70
Fax 041 618 79 77
verwaltungsgericht@nw.ch
Website
Öffnungszeiten
Vor allgemeinen Feiertagen bis 16.30 Uhr.