Boden
Bodenschutz
37% des Kantons Nidwalden ist land- und alpwirtschaftliche Nutzfläche und damit unser fruchtbarster Boden. Ein Vergleich der letzten beiden Arealstatistiken zeigt jedoch, dass innerhalb von zwölf Jahren gesamthaft eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 170 Hektaren verloren ging. Siedlungsflächen nehmen hingegen weiter zu, fast ausschliesslich auf Kosten von Landwirtschaftsland.
Damit der Boden weiterhin seine Funktionen
- als Filter für unser Grundwasser
- als fruchtbarer Nährgrund für das Pflanzenwachstum
- als Lebensraum für Tiere
- als Infiltrator von Niederschlag, der die Gefahr von Überschwemmungen vermindert
wahrnehmen kann, muss er in seiner Qualität sowie in seiner Quantität geschützt werden.
Themenbezogene Links
• | Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) |
• | Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Thema Boden |
• | Bodenfeuchte-Messstation Nidwalden |
Gesetzliche Grundlagen
• | Kantonales Umweltschutzgesetz Nidwalden (kUSG) |
• | Kantonale Umweltschutzverordung Nidwalden (kUSV) |
• | Umweltschutzgesetz (USG) |
• | Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo) |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | BAFU - UMWELT Nr. 4/2017: Auf gutem Grund |
• | Merkblatt: Umgang mit Boden beim Planen und Bauen, Umwelt Zentralschweiz |
Boden - Bodenschutz beim Bauen
Bei Bauvorhaben wird oft gewachsener Boden tangiert, dieser wird ausgehoben, zwischengelagert und zu einem späteren Zeitpunkt für die Rekultivierung wieder eingebaut. Oft wird Boden auch als Unterlage genutzt für Bauinstallationen, Pisten und Depots. Bei den verschiedenen Arbeitsschritten kann der Boden durch unsachgemässen Umgang stark beschädigt werden. Wenn hingegen aber sorgfältig mit dem Boden umgegangen wird, können Bodenschäden wie Verdichtungen minimiert und die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben. Weitere Informationen sind im Handbuch Bodenschutz beim Bauen zu finden.
Bei den Erdarbeiten sind folgende Grundsätze zu beachten:
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Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone
Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone sind bewilligungspflichtige Vorhaben. Grundsätzlich sind nur Terrainveränderungen bewilligungsfähig auf Böden, deren Aufbau massgeblich anthropogen geprägt ist (z.B. schlecht rekultivierte Böden oder Sanierungsfälle betreffend Bodenfruchtbarkeit), Böden mit ausgewiesenen Defiziten, welche sich nicht mit anderen Massnahmen (z.B. Drainage) verbessern lassen (z.B. degradierte, entwässerte und gesackte organische Böden) oder durch Naturereignisse (z.B. Murgänge, Hochwasser, Hangrutsche) beeinträchtigte Böden. Mehr Informationen zum Bewilligungsverfahren, den gesetzlichen Grundlagen und den einzureichenden Unterlagen sind beim Amt für Raumentwicklung verfügbar.
Bodenkundliche Baubegleitung
Bei bodenrelevanten Bauvorhaben ist zum Schutz des Bodens als Kulturland bereits bei der Planung und insbesondere bei der Ausführung der Arbeiten eine anerkannte bodenkundliche Fachperson (Liste der bodenkundlichen Baubegleiter/innen BGS) beizuziehen.
Merkblätter
Bei allen Erdarbeiten ausserhalb der Bauzonen müssen die Grundsätze der Merkblätter "Umgang mit Boden" und "Entsorgung von Aushub" der Zentralschweizer Umweltfachstellen und der FSK-Rekultivierungsrichtline "Fachgerechter Umgang mit Böden" beachtet werden.
Weitere Tipps und Richtlinien für die Planung eines wirksamen Bodenschutzes im Hochbau innerhalb der Bauzonen sind unter www.bodenschutz-lohnt-sich.ch zu finden.
Die Bodenfeuchte-Messstation in Stans liefert aktuelle Daten zur Bodenfeuchte (Unter- und Oberboden). Die Daten sind unter www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch abrufbar.
Bezüglich Anforderungen an ein Bodenschutzkonzept, verweisen wir auf das Merkblatt der Nordwestschweizer Kantone.
Themenbezogene Links:
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Boden und Bauen, Bundesamt für Umwelt, BAFU |
• | Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
Boden - Schadstoffe im Boden
Schadstoffe aus verschiedenen Quellen (Luft, aus Düngern oder Pflanzenschutzmitteln, Anlagen) gelangen auf den Boden und können diesen mit Schwermetallen oder organische Schadstoffen belasten. Schadstoffe werden nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut oder ausgewaschen, reichern sich deshalb in den Böden an und können die Fruchtbarkeit oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden. In der Schweiz gibt es keine chemisch völlig unbelasteten Böden mehr. Schadstoffe können in die Nahrungskette oder in das Trinkwasser gelangen und so die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen gefährden. Die Schädlichkeit einer Belastung hängt von Art, Menge und Wirkungsdauer eines Schadstoffes ab. Ausserdem ist nicht jeder Schadstoff für alle Lebewesen gleich schädlich.
Gebiete, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Belastungen aufweisen (zum Teil durch Untersuchungen belegt) sind:
- Entlang stark befahrener Strassen und Eisenbahnlinien
- In Altbau-, Industrie- und Gewerbegebieten
- Unter Stahlkonstruktionen (Seilbahnen, Hochspannungsmasten, Stahlbrücken etc.)
- Schiessanlagen
- In Gärtnereien und Schrebergärten (Allgemeingärten)
Abhängig vom Ausmass einer Belastung sind gemäss der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) Nutzungen einzuschränken oder die betroffenen Böden zu sanieren.
Bei Bauprojekten darf belasteter Boden nicht unkontrolliert verlagert werden, sondern muss allenfalls entsorgt werden. Die Wegleitung: Vorgehen zur Beurteilung der Verwertungseignung von Boden, muss in diesen Fällen berücksichtigt werden.
Gemeinsame Bodenüberwachung der Zentralschweizer Kantone (KABO ZCH)
Im Jahr 2009 haben die sechs Zentralschweizer Bodenschutzfachstellen von den Zentralschweizer Umweltdirektoren den Auftrag erhalten eine gemeinsame Bodenüberwachung basierend auf dem Detailkonzept KABO ZCH umzusetzen. Ziel des Projektes ist es, Kenntnisse über den aktuellen Zustand der Zentralschweizer Böden zu gewinnen. Weitere Informationen zum Projekt KABO ZCH sind auf der Internetseite der Umwelt Zentralschweiz ersichtlich.
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden, Handbuch Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• | Vorgehen zur Beurteilung der Verwertungseignung von Boden, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |