Swisslos - wir kompletieren Ihr Projekt

Was wird unterstützt

Die Gelder aus dem Swisslos-Fonds werden ausschliesslich für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Projekte verwendet. Dies regelt das Kantonale Lotteriegesetz (NG 932.1). Die Mittel werden in erster Linie für Vorhaben im Kanton eingesetzt. Bei der Unterstützung von Projekten mit regionaler oder nationaler Bedeutung wird eine namhafte Beteiligung des Standortkantons zwingend vorausgesetzt.

Lotteriemittel stehen auch für Projekte der in- und ausländischen Entwicklungszusammenarbeit sowie der Katastrophenhilfe und der humanitären Hilfe im In- und Ausland zur Verfügung. Es werden nur konkrete und kontrollierbare Projekte unterstützt.

Auf Beitragsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.


Unterstützung beantragen

An wen ist das Gesuch zu richten?

Finanzdirektion Nidwalden
Swisslos-Fonds
Bahnhofplatz 3
Postfach 1241
6371 Stans

 

Ein Gesuch muss enthalten:

  • Angaben über die gesuchstellende Person / Institution
  • Eine genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Einen detaillierten Kostenvoranschlag sowie einen Finanzierungsplan mit Angaben über sämtliche Beiträge Dritter, die zu erwarten oder bereits zugesichert sind
  • Kontoverbindung (IBAN-Nr.)
  • Finanzielle Erwartungen
  • Wie wird die finanzielle Unterstützung vom Swisslos-Fonds NW kommuniziert (Logo, Inserat, Erwähnung usw.)


Falls vorhanden:

  • Jahresrechnung, Statuten oder Stiftungsurkunde
  • Leistungsvereinbarung (gilt nur für Institutionen, die vom Kanton bereits finanziert werden)

Bei Gesuchen aus dem Sportbereich finden Sie die nötigen Informationen unter Sportfonds und aus dem Kulturbereich unter Kulturfonds.

Ein Gesuch darf nur bei einer (Förder)Stelle innerhalb des Kantons Nidwalden eingereicht werden.

 

Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.swisslos.ch

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