Der Steuerbezug ist seit dem 1. September 2015 bei der Finanzverwaltung integriert. Diese Amtsstelle ist für den zentralen Bezug aller Kantons- und Gemeindesteuern wie auch der Bundessteuer zuständig. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie hier auch Zahlungsvereinbarungen (z.B. Ratenzahlung) beantragen.
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