Das Oberforstamt, die erste Profibehörde Nidwaldens
Im Kanton Nidwalden war der Oberförster der erste Verwaltungsangestellte mit wissenschaftlicher Ausbildung. Die Akten des 1876 geschaffenen Forstamts werden zurzeit im Staatsarchiv Nidwalden erschlossen.
Die Wälder im Kanton Nidwalden waren schon im 19. Jahrhundert in Privat-, Korporations- und Staatswaldungen aufgegliedert und es gab Bannwarte, welche die Forstnutzung überwachten. Bis ins Jahr 1876 war die Forstwirtschaft jedoch nur sehr gering reglementiert. Dies führte dazu, dass die Wälder oft übernutzt wurden und geschlagene Flächen längere Zeit brach lagen.
Aufgrund der vielen Überschwemmungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts sah sich der Bund gezwungen, 1876 das Bundesgesetz über die Forstwirtschaft im Hochgebirge zu erlassen. Die Bevölkerung im ehemaligen Sonderbundskanton Nidwalden stand staatlichen Vorgaben aber immer noch kritisch gegenüber. Dies zeigte sich in der selektiven Umsetzung der Verordnungen. Im Amtsbericht des Oberförsters F. Kaiser über das Forstjahr 1881 ist exemplarisch zu lesen:
«Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass Privatwaldbesitzer durchschnittlich mehr Lust und Verständnis zu einer bessern Waldwirtschaft zeigen, als einige Korporationsvorstände, die dem Einfluss eigennütziger oder einsichtsloser Nutzniesser nachgebend, am liebsten im alten Schlendrian fortfahren...» Der Bericht erwähnte auch, dass es an ausgebildetem Personal mangelte und der kurzfristige Ertrag oft höher gewichtet wurde als die langfristige und nachhaltige Nutzung des Waldes.
Dank der Schulung des Forstpersonals und den Subventionen des Bundes stieg die Akzeptanz gegenüber den staatlichen Verordnungen. Die Anordnungen der Oberförster wurden immer effizienter umgesetzt.
Der Oberförster war der erste vom Staat angestellte, wissenschaftlich ausgebildete Fachmann – alle anderen Staatsaufgaben wurden von der Regierung in Zusammenarbeit mit Kommissionen erledigt. Entsprechend war der Oberförster der bestbesoldete Beamte – was auch Missgunst auslöste. So wurde in einem öffentlich ausgetragenen Streit ein Oberförster im Jahr 1915 als Staatsfresser betitelt.
Zu den vielfältigen Aufgaben des Oberforstamtes zählten vor allem die Aufsicht über die Revierförster, die Ausarbeitung von Aufforstungs-, Rodungs- und Wirtschaftsplänen, Schutzbauten gegen Lawinen und Überschwemmungen, Strassen- und Wegprojekte, Vermessungen oder die Aus- und Weiterbildung des Forstpersonals.
Cédric Seger