Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Nidwalden (ÖREB-Kataster)
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Nidwalden(ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er möchte. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm der Gesetzgeber und die Behörden vorschreiben. Dabei sind eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen – die so genannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) – zu beachten.
Bis heute war es nicht so einfach, die entsprechenden Informationen für ein bestimmtes Grundstück zusammenzutragen. Da verschiedene Behörden eine Rolle spielen, war oft ein zeitaufwendiger Gang von Amt zu Amt nötig. Dem schafft der ÖREB-Kataster nun Abhilfe: Es werden die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zuverlässig zusammengefasst und für alle Interessierten (Grundeigentümer, Immobilienmakler, öffentliche Verwaltungen und Behörden) übersichtlich dargestellt. Dabei stehen die Erhöhung der Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums und der zu erwartende volkswirtschaftliche Nutzen im Vordergrund.
Verfügbarkeit des ÖREB-Katasters in der Schweiz
Auf nationaler Ebene wird der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) in mehreren Etappen eingeführt. „Seit 2014 ermöglichen die Kantone Bern, Genf, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Thurgau und Zürich via ihre kantonalen ÖREB-Portale den Zugriff auf den ÖREB-Kataster in ihrem Kantonsgebiet oder Teilen davon.“1 Bis Ende 2019 ist es vorgesehen, das der ÖREB-Kataster in der ganzen Schweiz zur Verfügung steht.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Richt- und Nutzungsplanung, Gestaltungspläne | 041 618 72 02 | raumentwicklung@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Raumentwicklung | 041 618 72 02 | raumentwicklung@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Baudirektion |