Abstimmung über Änderung der Kantonsverfassung am 22. September

5. Juni 2024

Der Nidwaldner Regierungsrat hat die kantonale Abstimmung über die Änderung der Kantonsverfassung betreffend Organisation und Verwaltung der Gemeinden auf den 22. September 2024 angesetzt. Sowohl Landrat als auch Regierungsrat empfehlen eine Annahme der Vorlage.

Der Landrat hat in diesem Frühling eine Teilrevision des Gemeindegesetzes beraten. Die Vorlage bezweckt insbesondere die Umsetzung von Anliegen der Gemeinden, in ihren Entscheidungs- und Delegationsmöglichkeiten mehr Gestaltungsspielraum zu erhalten. Einigen Bedürfnissen kann allerdings nur Rechnung getragen werden, wenn gleichzeitig Änderungen in der Verfassung des Kantons vorgenommen werden. Die Eingriffe an der Verfassung sind auf die Teilrevision abgestimmt und beschränken sich auf kommunale Angelegenheiten.

Ein zentraler Punkt der Verfassungsänderungen betrifft die Verlängerung bestimmter Fristen. So sollen die Gemeinden einerseits mehr Zeit erhalten, ausserordentliche Gemeindeversammlungen einzuberufen, andererseits soll ihnen künftig ermöglicht werden, bei Bedarf die Frist zur Umsetzung von allgemeinen Anregungen zu verlängern. Begründet wird dies mit den teils aufwendigen Prozessen, die hinter der Vorbereitung von Versammlungen respektive hinter gesetzgeberischen Verfahren stecken. Weiter sollen die Gemeinden neu selbständig entscheiden können, ob die Amtsdauer für Gemeindepräsidium und Vizepräsidium zwei oder vier Jahre beträgt. Die heutige Einschränkung auf zwei Jahre macht vor allem in Gemeinden mit Gesamterneuerungswahlen auf vier Jahren keinen Sinn mehr. Darüber hinaus ist vorgesehen, das fakultative Referendum gegen Erlasse des Gemeinderates oder anderer administrativer Räte auf Verordnungsstufe aufzuheben. Es würde so eine Angleichung an die Regelung auf Kantonsebene stattfinden. Meist handelt es sich bei den Erlassen um untergeordnete Bestimmungen.

Die Vorlage wird schliesslich genutzt, um die heutige Bestimmung in der Verfassung aufzuheben, dass zwingend entweder persönlich an der Urne oder brieflich abzustimmen ist. Damit wird der Weg geebnet für eine spätere Einführung der elektronischen Stimmabgabe, dem sogenannten E-Voting. Für die Einführung wird sowieso eine Anpassung auf Gesetzesstufe erforderlich sein, jedoch wäre nicht nochmals eine Änderung der Kantonsverfassung notwendig. Pilotversuche mit E-Voting finden derzeit in anderen Kantonen mit einer begrenzten Anzahl von Stimmenden statt. Wann die elektronische Stimmabgabe im Kanton Nidwalden eingeführt wird, ist derzeit noch offen.

Änderungen an der Kantonsverfassung unterstehen dem obligatorischen Referendum, weshalb eine kantonale Volksabstimmung notwendig wird. Der Regierungsrat hat den Termin dafür auf den 22. September 2024 festgelegt, an dem bereits eine eidgenössische Abstimmung vorgesehen ist. Der Landrat und der Regierungsrat empfehlen die Vorlage zur Annahme.

Aufgrund der gesetzlichen Verknüpfung ist die Beschlussfassung zur Teilrevision des Gemeindegesetzes im Landrat erst im Anschluss an die Volksabstimmung zur Kantonsverfassung vorgesehen.

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