Personalrecht des Kantons Nidwalden
Das Anstellungsverhältnis mit dem Kanton und den Gemeinden ist öffentlich-rechtlich. Es gelten die Bestimmungen der Nidwaldner Personalgesetzgebung:
Personalgesetz NG 165.1
Personalverordnung NG 165.111 mit der
...Kompetenzregelung
Arbeitszeitverordnung NG 165.112
Entlöhnungsverordnung NG 165.113 mit folgenden Anhängen
...Elemente und Merkmale für die Funktionsbewertung
...Lohnbänder (Tabelle)
...Erklärungen zu den Leistungslohnbändern
...Bezugsformen für Anerkennungsprämien
...Inkonvenienzen
Weiterbildungsverordnung NG 165.114
Parkplatzbenützungsverordnung NG 165.115
Verordnung über das Vorschlagswesen NG 165.116
Lehrpersonalverordnung NG 165.117 mit folgenden Anhängen
...Berufliche Tätigkeiten
...Lohnbänder
...Lohnentwicklungsindex
Hier erhalten Sie nützliche Informationen zur Pensionskasse des Kantons Nidwalden
Sie möchten das Personalrecht des Kantons Nidwalden in gedruckter Form erhalten? Wir stellen Ihnen gerne ein Exemplar zu. Bitte verwenden Sie dafür das untenstehende Bestellformular. Vielen Dank für Ihr Interesse.
Informationen
- Datum
- 1. März 2016
Bestellformular
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Personalamt | 041 618 71 71 | personalamt@nw.ch |