Opferhilfe - Was kann über die Opferhilfe beantragt werden?

Beratung und Unterstützung des Opfers durch die Beratungsstellen:
Das Opfer kann sich bei einer Beratungsstelle über die Leistungen gemäss Opferhilfegesetz informieren und beraten lassen. Die Kosten für die Massnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren Folgen der Straftat können von der Beratungsstelle übernommen werden; so z.B. Anwaltskosten, Therapiekosten, Medizinalkosten, Notunterkünfte.

Entschädigung und Genugtuung:
Hat das Opfer durch die Straftat einen materiellen Schaden erlitten und müsste es diesen Schaden ganz oder teilweise alleine tragen, weil es keine oder keine genügende Schadensdeckung von Dritten (z.B. Täter, Sozial- oder Privatversicherung) erhält, so hat es die Möglichkeit, ein Gesuch um Übernahme dieses Schadens zu stellen. Ob das Opfer den ganzen Schaden oder nur einen Teil ersetzt erhält, hängt von seinen finanziellen Verhältnissen zum Zeitpunkt nach der Straftat ab. Um mögliche Härten dieses Systems zu mildern, kann dem Opfer unter bestimmten Umständen für sein erlittenes Unrecht unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen eine Genugtuung zugesprochen werden. Für die Geltendmachung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen besteht ab Tatzeitpunkt eine fünfjährige Verwirkungsfrist.

Schutz des Opfers und Verwahrung seiner Rechte im Strafverfahren:
Damit sich das Opfer im Strafverfahren besser gegen Schuldzuweisungen zur Wehr setzen und seine Schadenersatzansprüche wirkungsvoller durchsetzen kann, hat der Gesetzgeber im Opferhilfegesetz einige Minimalgarantien zum Schutze des Opfers und zur Wahrung seiner Rechte im Strafverfahren geregelt. Zu diesen Minimalgarantien gehören z.B. Ausschluss der Öffentlichkeit bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität; Vermeidung der Begegnung des Opfers mit dem Beschuldigten, wenn das Opfer dies verlangt; Einvernahme durch eine Person gleichen Geschlechts bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität; Begleitung durch Vertrauensperson; Aussageverweigerung des Opfers zu Fragen, welche seine Intimsphäre verletzen.

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