D1. Lex Friedrich-Erklärung

Bei der "Lex Friedrich"-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller oder Lex Friedrich genannt) verstösst und/oder keine Bewilligung im Sinne dieses Gesetzes benötigt.

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