Ersterfassung

Die automatische Ersterfassung aller stellungspflichtigen Schweizerbürger erfolgt im Kanton Nidwalden im 17. Altersjahr. Über die erfassten Daten und das weitere Vorgehen werden die Stellungspflichtigen schriftlich informiert.

Schweizerbürger, welche nicht automatisch in die Militärkontrolle aufgenommen wurden, und somit auch keine schriftliche Bestätigung erhalten haben, werden aufgefordert, sich beim Kreiskommando zu melden.

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