Auslandschweizer / Neubürger / Doppelbürger

Als Auslandschweizer sind Sie von der Militärdienstpflicht befreit, als Neubürger und Doppelbürger sind grundsätzlich militärdienstpflichtig.

Auslandschweizer

Die Auslandschweizer sind in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange sie sich im Ausland aufhalten.

Auslandschweizer haben die Möglichkeit, freiwillig die Rekrutierung, die Rekrutenschule und Ausbildungsdienste in der Schweiz zu bestehen.

Kehrt ein Auslandschweizer in die Schweiz zurück, ist er entsprechend seinem Alter und Tauglichkeit grundsätzlich wieder uneingeschränkt militärdienstpflichtig.

Neubürger

Mit dem Erhalt des Schweizer Bürgerrechts übernehmen Sie die Rechte und Pflichten eines Schweizer Bürgers.

Männliche Neubürger im 18. - 24. Altersjahr
Sie werden Militärdienstpflichtig, erhalten ein Aufgebot für den Orientierungstag und werden als Stellungspflichtiger für die Rekrutierung eingeplant. Die Rekrutenschule ist spätestens im 25. Altersjahr zu leisten.

Männliche Neubürger ab dem 25. Altersjahr
Sie werden Militärdienstpflichtig, erhalten jedoch kein Aufgebot mehr für den Orientierungstag. Es besteht eine Melde- und Ersatzpflicht. Falls Sie freiwillig Militärdienst leisten möchten, ist ein Antrag um freiwillige Leistung einzureichen.

Freiwilliger Militärdienst
Falls Sie freiwillig Militärdienst leisten möchten und noch nicht rekrutiert worden sind, bitten wir Sie, den Antrag auf Rekrutierung nach Überschreiten der offiziellen Altersgrenze beim Personellen der Armee, Kommando Rekrutierung einzureichen.

Erst wenn dieser Antrag bewilligt wurde, können Sie für die Rekrutierung aufgeboten werden.

Doppelbürger

Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Militärdienstpflicht eines Schweizer Bürgers.

Schweizer, die jedoch nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen dagegen der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.

Vorbehalten bleiben die bilateralen Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger. Die Schweiz hat bis heute mit Deutschland, Frankreich, USA, Kolumbien, Argentinien, Österreich und Italien ein solches Abkommen abgeschlossen. Dort gilt in der Regel, dass der Doppelbürger seine Wehrpflicht nur in einem Land zu erfüllen hat. Die bilateralen Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien sehen ein Wahlrecht für den Militärdienst vor.

Antrag um Anerkennung des Doppelbürgerstatus
Falls Sie die Dienstpflicht in folgenden Ländern erfüllt haben bzw. erfüllen möchten und noch nicht in der Schweiz rekrutiert wurden, können Sie einen Antrag um Anerkennung des Doppelbürgerstatus an folgende Adresse einsenden:

Personelles der Armee
Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern

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