Schiesspflicht
Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die als am Sturmgewehr ausgebildet gelten, erfüllen im Jahr nach der Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht und Abrüstung, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische und ausserdienstliche Schiessübung mit der persönlichen Waffe.
Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen.
Erfüllung der Schiesspflicht (Obligatorisches Programm)
Die anerkannten Schiessvereine führen in diesem Jahr zwischen Anfang April und Ende August obligatorische Schiessübungen durch.
Im Obligatorischen Programm werden in 4 Übungen 20 Schüsse auf die Distanz von 300 m (Sub Of wahlweise 25 m) geschossen.
Programm 300m
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
Schiesspflichtige, welche die Mindestleistung des obligatorischen Programms nicht erfüllen, oder die Übung nicht vorschriftsgemäss geschossen haben, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag höchstens 2 Mal wiederholen. Die Wiederholungen müssen, ausgenommen bei Wohnortwechsel, im gleichen Verein geschossen werden.
Im Militärdienst geschossene Übungen gelten nicht als Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht.
Abfrage Schiessdaten
www.sat.admin.ch
Verbliebenenkurs
Wer die verlangte Mindestleistung (42 Pkt. auf 300m, 120 Pkt. auf 25m und nicht mehr als drei Nullen) das erste Mal und auch in der ersten bzw. zweiten Wiederholung nicht erreicht, gilt als verblieben und wird durch persönliches Aufgebot in einen eintägigen Schiesskurs für Verbliebene aufgeboten. Der Verbliebenenkurs wird in Zivil und mit der Handfeuerwaffe (Stgw) absolviert.
Datum: Samstag, 09. November 2024, 13:30
Ort: Gemeindeschiessanlage Hüslenmoos, 6032 Emmen
Aufgebot Nachschiesskurs
Schiesspflichtige, inkl. Subalternoffiziere, welche das obligatorische Programm nicht vorschriftsgemäss in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, müssen den Nachschiesskurs auf Distanz 300 Meter absolvieren.
Die Schiesspflichtigen werden nicht persönlich, sondern nur durch amtliche Bekanntmachung (Kantonsblatt) aufgeboten.
Datum: Samstag, 23. November 2024, 08.00 – 11.30 (ab Sept im Internet publiziert)
Antreten: zu spät Antretende können weggewiesen werden
Entlassung: spätestens um 12.00 Uhr
Ort: Militärschiessanlage Hüslenmoos, 6032 Emmen
Der Nachschiesskurs wird nicht besoldet und auch nicht an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.
Dispensation Schiesspflicht beantragen
Können Sie die Schiesspflicht aus zwingenden Gründen (z.B. medizinischer Art, Auslandaufenthalt, etc.) nicht erfüllen, so ist umgehend ein Dispensationsgesuch mit den verlangten Beweismitteln einzureichen.
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
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24_Nachschiesskurs2024 (PDF, 81.68 kB) | Download | 0 | 24_Nachschiesskurs2024 |
Formular_Gesuch_Dispensation_Schiesspflicht.pdf (PDF, 29.14 kB) | Download | 1 | Formular_Gesuch_Dispensation_Schiesspflicht.pdf |
SAT_Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst_2024 (PDF, 541.92 kB) | Download | 2 | SAT_Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst_2024 |
SAT_Merkblatt Schiesspflicht_2024 (PDF, 146.51 kB) | Download | 3 | SAT_Merkblatt Schiesspflicht_2024 |
Schiessdaten_Kanton NW_Obligatorisches Programm_2024 (PDF, 115.25 kB) | Download | 4 | Schiessdaten_Kanton NW_Obligatorisches Programm_2024 |
Amtliche Publikation_Schiesspflicht_Obligatorisches Programm_2024 (PDF, 111.69 kB) | Download | 5 | Amtliche Publikation_Schiesspflicht_Obligatorisches Programm_2024 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Militärverwaltung und Logistik | 058 467 56 00 | amz@nw.ch |
Name | Beschreibung |
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