Migration / Grundstückerwerb durch ausländische Personen
Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig, wenn ausländische Personen in Nidwalden leben möchten. Sie erteilt Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen und ist Einwohnerkontrolle der im Kanton Nidwalden wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.
Der Fachbereich Grundstückserwerb durch ausländische Personen erteilt die für den Kauf von Wohnungen oder Grundstücken notwendigen Bewilligungen für ausländische Staatsangehörige, welche nicht über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Kontakt
Migration / Grundstückerwerb durch ausländische PersonenKreuzstrasse 2
Postfach 1242
6371 Stans
Tel. 041 618 44 90
migration@nw.ch
Öffnungszeiten
Montag-Freitag
08.00-12.00 und 14.00-17.00
vor Feiertagen bis 16.30