Landratsbüro
Das Landratsbüro ist für die Vorbereitung der Landratssitzungen zuständig, nimmt Zuweisungen von Geschäften an die landrätlichen Kommissionen vor, unterbreitet bei Wahlgeschäften dem Landrat Vorschläge und erstellt den jährlichen Budgetentwurf für den Landrat. Ebenso entscheidet das Landratsbüro über die Rückweisung von Geschäften aus formellen Gründen. Zudem ist das Landratsbüro vorberatendes Gremium von Vorstössen und Vorlagen, die den Landrat selber betreffen.
Das aus acht Mitgliedern bestehende Landratsbüro wird jedes Amtsjahr gewählt. Folgende Ratsmitglieder gehören dem Landratsbüro an:
- Landratspräsident/in
- 1. Landratsvizepräsident/in
- 2. Landratsvizepräsident/in
- pro Fraktion ein/e Vertreter/in
Der Landratssekretär führt das Sekretariat des Landratsbüros. Er und der Landschreiber nehmen an den Sitzungen des Landratsbüros teil.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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