Gesuchseingabe Kulturkommission


In den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur, Film, Theater und Tanz können Unterstützungsgesuche an das Amt für Kultur geschickt werden. Die kantonale Kulturkommission prüft die Gesuche und entscheidet, ob und mit welchem Betrag das Gesuch unterstützt wird.

Eingabeberechtigung
Eingabeberechtigt sind Nidwaldner Kultur- und Kunstschaffende (primär ist der Wohnsitz massgebend) oder Kultur- und Kunstschaffende, die ein Projekt mit direktem Bezug zum Kanton Nidwalden vorweisen.

Wir unterstützen nicht:
- Ausbildungen
- Schulprojekte
- Reisekosten
- Stiftungen
- Benefizanlässe

Laienkulturvereine
Laienkulturvereine können für Projekte Gesuche eingeben, die einen zusätzlichen  künstlerischen Aufwand gegenüber ihren regulären Projekten aufweisen.

Keine Sponsoringunterlagen einreichen
Im Unterschied zum Sponsoring vergibt die kantonale Kulturförderung nicht eigenes Geld, sondern öffentliches, und muss dafür Rechenschaft ablegen. Gesuchstellende müssen darum mit Budget und Finanzierungsplan ausweisen, dass ihr Projekt ohne die Unterstützung durch die öffentliche Hand nicht realisierbar ist.

Gesuche mit zentralschweizerischer Bedeutung
Hier finden Sie Gesuchkriterien & Empfehlungen bei Gesuchen von Zentralschweizer Bedeutung

Inhalt des Gesuchs
Das Gesuch soll maximal 10 A4 Blätter mit unten aufgeführten Angaben enthalten und ist per Mail an kultur@nw.ch oder per Post an Amt für Kultur, Mürgstr. 12, Postfach 1244, 6371 Stans einzureichen.

  • Deckblatt Gesucheingabe (das Ausfüllen des Formulars ist Voraussetzung für die Gesuchsbearbeitung)
  • Detaillierter Projektbeschrieb
  • Biografien der massgeblich beteiligten Personen
  • Budget
  • Finanzierungsplan (private, kommunale und kantonale Beteiligungen)
  • Beilagen: Musikbeispiele sowie Manuskripte können auf einer CD per Post oder digital eingereicht werden

Abgabetermine
Die Kulturkommission behandelt Gesuche an folgenden Terminen. Der Sitzungstermin soll nach Möglichkeit mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung liegen.
Zu spät eingereichte Gesuche werden an der darauffolgenden Kommissionssitzung behandelt.

Eingabefrist 22.01.2025 (Maileingang oder Poststempel) für die Sitzung am 12.02.25
Eingabefrist 26.03.2025 (Maileingang oder Poststempel) für die Sitzung am 16.04.25
Eingabefrist 21.05.2025 (Maileingang oder Poststempel) für die Sitzung am 11.06.25
Eingabefrist 20.08.2025 (Maileingang oder Poststempel) für die Sitzung am 10.09.25
Eingabefrist 22.10.2025 (Maileingang oder Poststempel) für die Sitzung am 12.11.25
 

Bei Werbemitteln, Publikationen und Sponsorentafeln ist das Logo der kantonalen Kulturförderung (eps Datei) anzubringen. Das Logo finden Sie unter Dokumente als pdf Datei. Gerne mailen wir Ihnen das Logo bei Bedarf, bitte wenden Sie sich an kultur@nw.ch

Zugehörige Objekte

Name
Deckblatt_Gesuchseingabe.pdf (PDF, 671.32 kB) Download 0 Deckblatt_Gesuchseingabe.pdf
Filmfoerderung_Richtlinien_NW_01.01.2021.PDF (PDF, 37.33 kB) Download 1 Filmfoerderung_Richtlinien_NW_01.01.2021.PDF
KBKZ_Gesuchkriterien_160926_def.PDF (PDF, 173.12 kB) Download 2 KBKZ_Gesuchkriterien_160926_def.PDF
Leitbild_Kulturpolitik_ab_2020.pdf (PDF, 20.82 kB) Download 3 Leitbild_Kulturpolitik_ab_2020.pdf
Logo_Swisslos-Kulturfoerderung_NW_cmyk.pdf (PDF, 33.1 kB) Download 4 Logo_Swisslos-Kulturfoerderung_NW_cmyk.pdf
Vorlage_Budget_Finanzierung_KUKO_NW_20220708.xlsx (XLSX, 13.48 kB) Download 5 Vorlage_Budget_Finanzierung_KUKO_NW_20220708.xlsx
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