Fachstelle Kulturgüterschutz
Im Kanton Nidwalden hat die Landsgemeinde am 29. April 1979 das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten (322.1 Kantonales Kulturgüterschutzgesetz, kKGSG) verabschiedet. Aufgrund der neuen Bundesgesetzgebung wird das Gesetz im Moment überarbeitet.
Bei Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung.
Kontakt
Fachstelle KulturgüterschutzMürgstrasse 12
Postfach 1244
6371 Stans
Tel. 041 618 73 40
kultur@nw.ch
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Mo - Fr von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 16.30 Uhr.
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Telefon 041 618 73 40