Abwasser / Entwässerung
In den Haushaltungen fallen pro Person und Tag durchschnittlich 162 Liter Abwasser an. Zählt man den Wasserverbrauch von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft dazu, so kommt man im Kanton Nidwalden auf einen Durchschnittswert von etwa 252 Liter Wasser pro Kopf und Tag. Diese Abwässer müssen soweit behandelt werden, dass sie wieder in den natürlichen Wasserkreislauf gebracht werden können.
Das verschmutzte Wasser summiert sich zusammen mit den über die Kanalisation abgeleiteten Niederschlägen (inkl. Strassenabwasser) auf jährlich rund 4‘394‘000 Kubikmeter Abwasser im Kanton Nidwalden. Über 522 Kilometer Kanalisationsleitungen leiten die Abwässer zu den heute drei Abwasserreinigungsanlagen (ARA) im Kanton. 97% der Abwasserproduzenten sind an eine ARA oder eine Kleinkläranlage angeschlossen.
Häusliche Abwässer aus der Landwirtschaft werden zusammen mit der Jauche als Hofdünger verwertet.
Themenbezogene Links
• | Bundesamt für Umwelt (BAFU), Thema Abwasser |
• | Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA) |
• | Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) |
Gesetzliche Grundlagen / Reglemente
• | Gewässerschutzgesetz (GSchG) |
• | Gewässerschutzverordnung (GSchV) |
• | Siedlungsentwässerungreglemente der Gemeinden mit Gebührenverordnung |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• SIA-Normen und VSA-Richtlinien
• SN-Norm 592000: 2012 Liegenschaftsentwässerung
• VSA-Richtlinie über die Entsorgung von Regenwasser
Abwasser - Genereller Entwässerungsplan (GEP)
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) ist das wichtigste Planungsinstrument für eine zweckmässige und zukunftsorientierte Siedlungsentwässerung, die einen sachgemässen Gewässerschutz gewährleistet. Der GEP dient der Gemeinde und dem Kanton als Vollzugsgrundlage.
Im GEP ist unter anderem die Abwasserentsorgung über das gesamte Gemeindegebiet sowohl für das Schmutzabwasser als auch das unverschmutzte Abwasser umfassend geregelt. Neben den technischen Anlagen (Kanäle, Abwasserreinigungsanlagen, Sonderbauwerke) werden auch die Aspekte Oberflächengewässer (Hydrologie, Gewässerzustand) sowie Grundwasser in die Planungen einbezogen.
Er zeigt mindestens Folgendes auf:
- öffentliche Kanalisationsgebiete mit Anschluss an eine zentrale Abwasserreinigungsanlage (ARA)
- Gebiete mit Trennsystem
- bei Trennsystem: Entsorgung des Regenwassers (Versickerung oder Einleitung)
- Massnahmen, mit denen Fremdwasser von der ARA ferngehalten wird
- Lage, Kapazität und Behandlungssysteme der ARA
- Abwasserentsorgung ausserhalb der öffentlichen Kanalisationsgebiete.
Die Entwässerungsplanung dient dem Zweck der Gewässerschutzgesetzgebung, nämlich die ober- und unterirdischen Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Deshalb sind bei der Planung und Umsetzung der Siedlungsentwässerung stets die ökologischen Ziele für Gewässer zu berücksichtigten.
Der GEP wird durch den Regierungsrat genehmigt und ist öffentlich. Der Inhalt und die festgelegten Massnahmen sind rechtsverbindlich. Die im GEP festgelegten Massnahmen sind zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie zur Werterhaltung der Abwasseranlagen umzusetzen.
GEP im Kanton Nidwalden
Im Kanton Nidwalden liegen in allen Gemeinden genehmigte GEP vor. Sämtliche GEP werden jährlich weiterentwickelt.
GEP-Check: Standortbestimmung der Siedlungsentwässerung
Der GEP muss periodisch an die Siedlungsentwicklung angepasst werden. Mit der zunehmenden Bevölkerung steigen nicht nur die Abwassermengen und somit die Anforderungen an die Kanalisation und die ARA, sondern auch die hydraulische und stoffliche Belastung der Gewässer. Während früher vor allem das Kanalnetz im Fokus der Entwässerungsplanung stand, ist heute das funktionierende Gesamtsystem Entwässerungsnetz – ARA – Gewässer in den Vordergrund gerückt.
Im Sinne einer Standortbestimmung sind der aktuelle Stand der Planung und der Umsetzung periodisch aufzunehmen und festzuhalten (Erfolgskontrolle). Dabei sind der bestehende bzw. der neu erkannte Handlungsbedarf zu ermitteln sowie das weitere Vorgehen festzulegen. Das AFU ist dazu mit den Gemeinden regelmässig in Kontakt.
Basierend auf den neuen „Musterpflichtenheften GEP“ des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) erarbeitet das AFU gegenwärtig eine Praxishilfe für den GEP-Check.
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Praxishilfe GEP Check in Nidwalden |
Themenbezogene Links
• | Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) - Genereller Entwässerungsplan |
• | Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) - Musterpflichtenhefte |
Abwasser - Industrie- und Gewerbeabwasser
Abwasser aus industrieller und gewerblicher Produktion enthalten häufig verschiedene Inhaltsstoffe, welche die Abwasserreinigungsanlage (ARA) und/oder Gewässer belasten oder sogar vergiften können. Es muss darum häufig vorbehandelt werden, damit die Einleitbedingungen in die öffentliche Kanalisation oder in ein Gewässer (Anhang 3.2 und 3.3 GSchV) erfüllt werden.
Jede Branche erzeugt spezifisches Abwasser. Verbreitete Tätigkeiten wie Reinigung und Oberflächenbehandlung (Lackieren, Galvanisieren, usw.) bringen Chemikalien ins Wasser, die entfernt werden müssen. Aber auch "natürliche" Stoffe wie Blut, Milch, Fette usw. können das Wasser belasten und müssen darum zurückgehalten werden. Dies gilt auch für Treib- und Schmierstoffe für Maschinen.
Im Rahmen von Bewilligungsverfahren oder einer Sanierung werden durch das AFU jeweils die Abwassersituation eines Betriebs beurteilt und die spezifischen Massnahmen für die Reinigung bzw. Vorbehandlung der Abwasser definiert. In der Bewilligung werden u.a. auch die erforderlichen Kontrollen und Analysen umschrieben.
Für einzelne Branchen wird die Kontrolle der Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften mittels Branchenvereinbarungen geregelt. Die Kontrollen erfolgen dann durch den Branchenverband, unabhängig ob ein Betrieb Mitglied des Verbandes ist oder nicht.
Die zuständigen Behörden werden dabei regelmässig von den Verbänden über die Ergebnisse orientiert. Im Kanton Nidwalden wurden im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Umweltdirektionen ZUDK folgende Branchenvereinbarungen abgeschlossen:
- Auto- und Transportgewerbe (Garagen, Werkhöfe, Transportunternehmer etc.)
- Maler
- Metzger
- Tankstellen
- Milchverarbeitungsbetriebe (Käsereien)
- Aufbereitungsplätze für mineralische Bauabfälle
Themenbezogene Links
• | Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) |
• | Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) |
• | Gesuchsformular für neue Abwasservorbehandlungsanlagen |
• | Anlagejournal für die Wartung von Abwasservorbehandlungsanlagen |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen |
• | Lagerung gefährlicher Stoffe – Leitfaden für die Praxis |
Abwasser - Siedlungsentwässerung und Abwasserentsorgung
Siedlungsentwässerung und Abwasserentsorgung
In Nidwalden sind rund 97% der Bevölkerung an eine zentrale Abwasserreinigungsanlage (ARA) oder eine Kleinkläranlage angeschlossen. Das verschmutze Abwasser aus den Haushalten, den Industrie- und Gewerbebetrieben, der Landwirtschaft sowie das Strassenabwasser summiert sich auf rund 4.4 Millionen Kubikmeter Abwasser jährlich. Dieses Abwasser wird über die Kanalisationsleitungen den drei zentralen ARA's in Stans, Buochs und Hergiswil zugeleitet. Dort werden organische Schmutzstoffe sowie Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser entfernt. Die Aufgaben der ARA basieren auf den gesetzlichen Vorschriften von Bund und Kanton sowie der Anlagenstatuten. Neben der Reinigung des Schmutzabwassers ist die Entsorgung der Feststoffe und des Klärschlammes zu gewährleisten.
Was ist Abwasser?
Abwasser ist das durch den häuslichen, industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Wasser; ferner das in der Kanalisation stetig damit abfliessende Wasser sowie das von bebauten oder befestigten Flächen abfliessende Niederschlagswasser.
Verschmutztes Abwasser, ist jenes Abwasser, das ein Gewässer, in das es gelangt, verunreinigen kann. Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden. Man darf es nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen.
Nicht verschmutztes Abwasser ist von bebauten oder befestigten Flächen abfliessendes Niederschlagswasser, das ein Gewässer nicht verunreinigen kann; Sauberwasser aus Sickerleitungen, Reservoirüberläufen oder Laufbrunnen sowie unverschmutztes Kühlwasser usw.
Nicht verschmutztes Abwasser bedarf grundsätzlich keiner physikalischen oder chemischen Behandlung. Es ist nach den Anordnungen des AUE versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, kann es mit Bewilligung des AUE in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Dabei sind nach Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, damit das Wasser bei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann.
Die Möglichkeiten der Entsorgung werden in der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) umschrieben und verbindlich festgehalten. Nicht verschmutztes Abwasser ist von den ARA fernzuhalten.
Abwasserentsorgung bei Bauten ausserhalb Bauzone
Liegenschaften im Bereich der öffentlichen Kanalisation müssen an diese angeschlossen werden. Ausserhalb davon muss die Behandlung des Abwassers gemäss Stand der Technik erfolgen. Landwirtschaftsbetriebe können das häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwerten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Amt für Landwirtschaft). Trifft dies nicht zu bzw. bei nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften, beurteilt das AFU die Möglichkeiten der Abwasserentsorgung. Kleinkläranlagen benötigen eine Gewässerschutzbewilligung des AUE.
Abwasserkataster
Der Abwasserkataster enthält eine Sammlung von Daten über alle Abwasseranlagen. Der Kataster ist eine der wichtigsten Grundlagen für einen effizienten Gewässerschutz auf Gemeindeebene. Er enthält alle öffentlichen und privaten Abwasseranlagen, Angaben über die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der Abwasserreinigungsanlagen auf dem Gemeindegebiet. Der zweckmässige Betrieb und Unterhalt der Abwasseranlagen ist auf einen aktuellen, nachgeführten Kataster angewiesen.
Wirkung eines Energieumwandlungsschachts
Technische Erklärung zu den Filmen (Link)
Zustand einer bestehenden Versickerungsanlage
Technische Erklärung zum Film (Link)
Zuständigkeiten
Das AFU ist insbesondere zuständig für:
- die Genehmigung von Entwässerungsprojekten
- die Bewilligung um Einleitung in einen Vorfluter oder Versickern von unverschmutztem Regenwasser
- die Bewilligung von Kleinkläranlagen
- den Erlass von Vorschriften über die Vorbehandlung von Abwasser
- die Sicherstellung der periodischen Kontrolle von Abwasseranlagen
Themenbezogene Links
• | Abwasserverband Rotzwinkel |
• | ARA Aumühle |
• | ARA Lopper |
Richtlinien / Wegleitungen
• |
Abwasser im ländlichen Raum, Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) |
• |
Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2012 |
• |
Regenwasser richtig nutzen, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• |
Regenwasserentsorgung, Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) |
• |
Wohin mit dem Regenwasser? Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• |
Entwässerung von Baustellen, Umwelt Zentralschweiz |
Zugehörige Objekte
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |