Elektronisches Patientendossier (EPD)
Bei Arzt- und Spitalbesuchen sammeln sich im Laufe der Zeit zahlreiche Befunde und Dokumente in Papierform - sogenannte Patientendossiers - an. Diese werden zumeist bei den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen hinterlegt, bei Bedarf findet zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachpersonen ein Austausch der Daten statt.
Es gibt für alle die Möglichkeit, ein sogenanntes elektronisches Patientendossier (EPD) anzulegen. Dieses soll den Austausch zwischen den Gesundheitsfachpersonen in Zukunft vereinfachen und verhindern, dass für eine Person mehrere Patientendossiers angelegt und parallel geführt werden.
Was genau ist ein EPD?
Das EPD ist eine digitale Sammlung persönlicher Gesundheitsdokumente. Dies können zum Beispiel der Austrittsbericht eines Spitals, Röntgenbefunde oder eine Medikationsliste sein. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen sowohl für die Patientin oder den Patienten selbst als auch für die zuständigen Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar. Dabei können die Besitzerinnen und Besitzer des elektronischen Patientendossiers bestimmen, wer welche Dokumente einsehen darf.
Was sind die Vorteile eines EPDs?
- Durch das EPD haben Sie Kontrolle über Ihre Dokumente und ermöglichen Ihren Gesundheitsfachpersonen einen raschen und einfachen Zugang zu wichtigen Informationen. Dadurch werden unnötige oder doppelte Behandlungen vermieden.
- Das EPD stärkt Ihre Rechte, da Sie Zugang zu den gleichen Informationen wie Ihre behandelnde Gesundheitsfachperson erhalten. Somit können Sie sich selbstbestimmter im Behandlungsprozess einbringen.
- Durch das EPD ist es auch möglich, in einem Notfall schnell Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten zu erhalten, was für die behandelnde Gesundheitsfachperson sehr hilfreich sein kann.
Der Kurzfilm fasst die Funktionsweise und Vorteile des EPDs zusammen.
Wie und wo kann ich ein EPD eröffnen?
Das elektronische Patientendossier kann bei einem beliebigen Anbieter erstellt werden. Diese werden Stammgemeinschaften genannt. Eine Übersicht der Anbieter und eine Anleitung zur Eröffnung eines EPDs sind hier zu finden.
Das EPD steht den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich kostenlos zur Verfügung, jedoch entstehen bei der Erstellung einmalige Gebühren. Bei der Eröffnung eines EPD über die Post Sanela Health AG übernimmt der Kanton Nidwalden die Gebühren in der Höhe von 15 Franken, weil er mit dieser eine entsprechende Vereinbarung hat.
Damit das EPD von Bürgerinnen und Bürgern vollumfänglich genutzt werden kann, müssen auch die Gesundheitsdienstleister damit arbeiten. Im Kanton Nidwalden sind es zurzeit noch wenige Gesundheitseinrichtungen und -organisationen, die elektronische Patientendossiers führen.
Personen, die sich online registrieren wollen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers wird ein Smartphone sowie eine Internetverbindung und Zugang zu einem E-Mail-Konto benötigt. Zudem braucht es für die Registrierung die Identitätskarte/den Pass sowie eine SwissID. Letztere kann bei Bedarf während des Eröffnungsprozesses online erstellt werden. Ein EPD kann jederzeit wieder geschlossen werden.
Wissenswertes
→ Weitere Informationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)
→ Weitere Informationen zu eHealth Suisse (Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen)
Kontakt
Für die Umsetzung von Projekten im Bereich von eHealth, zu welchem das EPD gehört, ist im Kanton Nidwalden das Gesundheitsamt zuständig. Dieses kann bei allgemeinen Fragen zum elektronischen Patientendossier kontaktiert werden:
Gesundheitsamt
Engelbergstrasse 34
Postfach 1243
6371 Stans
Tel. +41 41 618 76 02
gesundheitsamt@nw.ch
Bei technischen Fragen und Problemen mit der Nutzung des elektronischen Patientendossiers wenden Sie sich bitte an den Support Ihres EPD-Anbieters oder des Herstellers der elektronischen Identität.
→ Mehr Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | 041 618 76 02 | gesundheitsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits- und Sozialdirektion |