Ausbildungsbeiträge für Pflegeberufe (Pflegeinitiative)
Am 28. November 2021 nahm die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung die Pflegeinitiative an.
Damit wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Studierende im Pflegebereich während ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Der Kanton Nidwalden hat zudem beschlossen, dass auch die Lehre zur Fachperson Gesundheit EFZ mitberücksichtigt werden soll.
Die finanzielle Unterstützung wird auf Gesuch hin gewährt. Das Gesuch muss mit der aktuellen Ausbildungs- oder Immatrikulationsbestätigung jährlich neu eingereicht werden.
Das Gesetz ist auf acht Jahre befristet (1. Juli 2024 – 30. Juni 2032).
Es können grundsätzlich folgende Personen ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung beantragen:
- Studierende, die ein Studium an einer Fachhochschule (FH) oder an einer höheren Fachschule (HF) im Bereich Pflege absolvieren.
- Lernende, die eine Lehre zur Fachperson Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (FaGe EFZ) absolvieren.
Die Ausbildungsbeiträge für Studierende und Lernende im Pflegebereich variieren je nach Alter und ob sie unterhaltspflichtige Kinder haben. Dazu zählen Minderjährige oder Kinder in Ausbildung.
Es gelten folgende Beiträge für Studierende und Lernende:
Alter in Jahren |
Betrag in Fr. pro Monat |
22 bis 24 |
300.- |
25 bis 27 |
600.- |
Ab 28 |
1'200.- |
Bereits ab dem 18. Lebensjahr erhalten Sie für Ihr Kind (minderjährig oder in Ausbildung) zusätzlich 600.- pro Monat. |
Das Gesuch sollte spätestens 8 Wochen nach Semesterbeginn eingereicht werden. Sie müssen einen zivilrechtlichen Wohnsitz in Nidwalden haben. Schliesslich benötigen wir eine Immatrikulationsbestätigung der HF/FH oder eine Lehrbestätigung als FaGe EFZ.
Alle weiteren Unterlagen, die dem Gesuch beigelegt werden müssen, finden Sie im "Gesuch Studierende und Lernende Pflege".
Zugehörige Objekte
Name | |||
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01 Gesuch Studierende und Lernende Pflege (PDF, 77.58 kB) | Download | 0 | 01 Gesuch Studierende und Lernende Pflege |
02 Bericht zur Pflegeinitiative (PDF, 298.53 kB) | Download | 1 | 02 Bericht zur Pflegeinitiative |
03 Pflegeausbildungsförderungsgesetz (NG 712.1) (PDF, 122.83 kB) | Download | 2 | 03 Pflegeausbildungsförderungsgesetz (NG 712.1) |
04 Pflegeausbildungsförderungsverordnung (NG 712.11) (PDF, 106.54 kB) | Download | 3 | 04 Pflegeausbildungsförderungsverordnung (NG 712.11) |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | 041 618 76 02 | gesundheitsamt@nw.ch |