Berufsausübungsbewilligung für medizinisches Fachpersonal

Eine Berufsausübungsbewilligung benötigen folgende Gesundheitsfachpersonen, die ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig ausüben:

  1. Berufe nach Medizinalberufegesetz
  2. Berufe nach Psychologieberufegesetz oder Gesundheitsberufegesetz
  3. Leistungserbringer gemäss Krankenversicherungsgesetz
  4. weitere Berufe mit besonderem Gefährdungspotenzial gemäss Art. 21 Gesundheitsgesetz

Die Berufsausübungsbewilligung kann nur einer natürlichen Person erteilt werden.

Das Amt erteilt die Berufsausübungsbewilligungen mit Ausnahme der tierbezogenen Berufe (dort ist der Kantonstierarzt zuständig).

Mit dem Antrag sind die Unterlagen gemäss Antragsformular einzureichen.

Die Unterlagen können schriftlich oder als pdf elektronisch beim Gesundheitsamt eingereicht werden.

Das Amt kann bei Bedarf weitere Unterlagen verlangen, insbesondere ein Arztzeugnis, das sich über den Gesundheitszustand im Hinblick auf die Berufsausübung ausspricht.

Über die Anerkennung von Diplomen, Ausbildungsabschlüssen, Fähigkeitsausweisen und praktischen Tätigkeiten entscheidet die Bewilligungsinstanz.

Informationen betreffend Erhalt einer Arbeitsbewilligung: Arbeitsamt und Abteilung Migration.

Zugehörige Objekte

Name
Gesundheitsgesetz_711.1.pdf (PDF, 126.29 kB) Download 0 Gesundheitsgesetz_711.1.pdf
Gesundheitsverordnung_711.11.pdf (PDF, 71.32 kB) Download 1 Gesundheitsverordnung_711.11.pdf
Informationsblatt_fur_den_Umgang_mit_nichtionisierenden_Strahlen.pdf (PDF, 46.05 kB) Download 2 Informationsblatt_fur_den_Umgang_mit_nichtionisierenden_Strahlen.pdf