Berufsausübungsbewilligung für medizinisches Fachpersonal
Eine Berufsausübungsbewilligung benötigen folgende Gesundheitsfachpersonen, die ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig ausüben:
- Berufe nach Medizinalberufegesetz
- Berufe nach Psychologieberufegesetz oder Gesundheitsberufegesetz
- Leistungserbringer gemäss Krankenversicherungsgesetz
- weitere Berufe mit besonderem Gefährdungspotenzial gemäss Art. 21 Gesundheitsgesetz
Die Berufsausübungsbewilligung kann nur einer natürlichen Person erteilt werden.
Das Amt erteilt die Berufsausübungsbewilligungen mit Ausnahme der tierbezogenen Berufe (dort ist der Kantonstierarzt zuständig).
Mit dem Antrag sind die Unterlagen gemäss Antragsformular einzureichen.
Die Unterlagen können schriftlich oder als pdf elektronisch beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Das Amt kann bei Bedarf weitere Unterlagen verlangen, insbesondere ein Arztzeugnis, das sich über den Gesundheitszustand im Hinblick auf die Berufsausübung ausspricht.
Über die Anerkennung von Diplomen, Ausbildungsabschlüssen, Fähigkeitsausweisen und praktischen Tätigkeiten entscheidet die Bewilligungsinstanz.
Informationen betreffend Erhalt einer Arbeitsbewilligung: Arbeitsamt und Abteilung Migration.
Zugehörige Objekte
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Gesundheitsgesetz_711.1.pdf (PDF, 126.29 kB) | Download | 0 | Gesundheitsgesetz_711.1.pdf |
Gesundheitsverordnung_711.11.pdf (PDF, 71.32 kB) | Download | 1 | Gesundheitsverordnung_711.11.pdf |
Informationsblatt_fur_den_Umgang_mit_nichtionisierenden_Strahlen.pdf (PDF, 46.05 kB) | Download | 2 | Informationsblatt_fur_den_Umgang_mit_nichtionisierenden_Strahlen.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | 041 618 76 02 | gesundheitsamt@nw.ch |