KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)
Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde steht unter der Aufsicht der Direktion und erstattet dieser jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten.
Die Direktion kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Inspektionen durchführen, Weisungen erteilen und alle weiteren aufsichtsrechtlichen Massnahmen treffen.
Die Direktionssekretärin vertritt den Kanton in der interkantonalen Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES).
Informationen zur KESB erhalten Sie hier.