Pilze
Nebst Tieren und Pflanzen sind auch die Pilze und deren Lebensräume zu schützen. In den Pflanzenschutzgebieten und in Naturschutzgebieten ist jedes Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Beschädigen und Überdecken von wildwachsenden Pflanzen und Pilzen verboten. Das Sammeln von geschützten Pilzen ist überall untersagt.
Ausserhalb der Schutzgebiete ist das Sammeln von Pilzen für den Eigengebrauch gestattet. Die erlaubte Menge beträgt 1 kg je Person und Tag. In Nidwalden gibt es keine Schontage.
Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen sind verboten. Das Sammeln wildwachsender Pilze zu Erwerbszwecken (z.B. Handel, Gastronomie) bedarf einer Bewilligung der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz | 041 618 72 21 | ingrid.schaer@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Raumentwicklung | 041 618 72 02 | raumentwicklung@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Baudirektion |