Archäologische Massnahmen
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Finden Bauvorhaben in einer archäologischen Zone statt, kann es zu einer Untersuchung kommen. Ziel ist es, den archäologischen Befund zu dokumentieren, bevor das Bauprojekt beginnt. Die Kosten für die archäologische Massnahme trägt der Kanton. Alle Massnahmen werden mit der Bauherrschaft abgesprochen. Verschiedene Massnahmen sind möglich.
Sondierungen
Sondierungen werden gemacht, wenn der bereits bekannte Befund unklar ist. Archäologen heben gezielte Sondierschnitte aus, um die Lage der archäologischen Überreste zu bestimmen und deren Potenzial abzuschätzen. Aufgrund der Ergebnisse können weitere Massnahme umgesetzt werden.
Baubegleitungen
Baubegleitungen finden statt, wenn archäologische Funde zwar erwartet werden können, aber nicht sicher sind. Bei einer Baubegleitung werden die Aushubarbeiten durch einen Archäologen beobachtet. Werden verdächtige Überreste gefunden, kann sofort reagiert werden.
Rettungsgrabungen
Ist klar, dass durch das Bauvorhaben archäologische Befunde zerstört werden, kann eine Rettungsgrabung organisiert werden. In einem solchen Fall werden der Befund aufgenommen und die Funde geborgen. Die Bauarbeiten können rund um die Ausgrabung herum fortgesetzt werden. Im Idealfall findet die Rettungsgrabung statt, bevor mit dem Bau begonnen wird.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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