Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

Mit den Schutzräumen verfügt die Bevölkerung über einen sehr wirksamen Schutz bei kriegerischen Ereignissen oder Naturkatastrophen. Jeder Einwohnerin und jeder Einwohner hat ein Anrecht auf einen Schutzplatz in der Nähe seines Wohnortes. Im Ereignisfall kann die Bevölkerung angewiesen werden, in den zugewiesenen Schutzraum zu gehen. Dafür müssen die Schutzräume innert kurzer Frist bezugsbereit sein. Mit dem Unterhalt durch die Eigentümerschaft bzw. Verwaltung und der Periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) wird dies sichergestellt.
 

Wer ist verantwortlich für die Schutzräume und wer für die Kontrollen?

Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden.
Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen

Bei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag des Bundes. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung der Kontrollen. Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Militär und Zivilschutz, Ressort Infrastruktur in Zusammenarbeit mit der Abri Audit AG.
→ Berechtigungsnachweis zur Periodischen Schutzraumkontrolle durch die Abri Audit AG
 

Vorbereitung der Kontrollen

Die Behörden kontrollieren die Schutzräume mindestens alle zehn Jahre. Die Eigentümerschaft bzw. die Verwaltungen müssen vor einer Kontrolle gewisse Vorbereitungsarbeiten leisten. So müssen die Schutzräume und die dazugehörige Infrastruktur wie Ventilationsgeräte oder Notausstiege zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure zugänglich sein.
Hinweise zur periodischen Schutzraumkontrolle
Checkliste zur Vorbereitung der PSK

Das Amt für Militär und Zivilschutz teilt der Eigentümerschaft bzw. der Verwaltung nach der Kontrolle allfällige Mängel mit. Diese sind abhängig von der Einstufung in unterschiedlichen Fristen zu beheben.
 

Ablauf der Kontrollen

Eine Schutzraumkontrolle läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:

  1. Vorbereitung 
    Das Kontrollorgan meldet die Kontrolle im Auftrag der Gemeinde beim Eigentümer oder bei der Eigentümerin des Schutzraums an.
  2. Durchführung
    Das Kontrollorgan führt die Kontrolle mit den offiziellen Checklisten durch. Allfällige Mängel werden in einer Mängelliste aufgenommen und ein Bericht erfasst. Dieser wird von beiden Parteien unterzeichnet.
  3. Ergebnis
    Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz teilt der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Schutzraums das Ergebnis der Kontrolle mit. Falls ein Schutzraum als «nicht betriebsbereit» gilt, verfügt das Amt die Behebung der festgestellten Mängel.
  4. Auswertung
    Das Amt für Militär und Zivilschutz fasst die Auswertungen der Periodischen Schutzraumkontrollen über das Gemeindegebiet zusammen und leitet diese an die Gemeinde weiter.
     

Terminplan der Kontrollen in den Gemeinden

Gemeinde Zeitraum Schutzräume
Hergiswil März - April 2023 rund 300
Buochs Juni - Juli 2023 rund 300
Dallenwil September - Oktober 2023 rund 160
Stans  März - Mai 2024 rund 370
Ennetbürgen Juni - August 2024 rund 295
Beckenried September - November 2024 rund 260
Emmetten 2025  
Oberdorf 2025  
Wolfenschiessen 2025  
Stansstad 2026  
Ennetmoos 2027  


Qualitätsgruppen der Schutzräume

Schutzräume sind in verschiedene Qualitätsgruppen – auch Schutzraumkategorien genannt – eingeteilt:

  • Qualitätsgruppe A: vollwertiger Schutzraum, der auf Anordnung betriebsbereit gemacht werden muss.
  • Qualitätsgruppe B: erneuerbarer Schutzraum. Es gilt eine reduzierte Unterhaltspflicht (nur für bestimmte Komponenten). Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Schutzräume so zu unterhalten und zu verwenden, dass sie auf Anordnung betriebsbereit gemacht werden können. Bei Bauprojekten lassen sie sich mit wenig Aufwand erneuern und damit zu vollwertigen Schutzräumen der Qualitätsgruppe A aufwerten.
  • Qualitätsgruppe C: «Raum mit Behelfsschutz». Räume dieser Kategorie gelten als aufgehoben und stehen der Bevölkerung nicht mehr als Schutzräume zur Verfügung.

Alle Schutzräume dürfen zu privaten Zwecken genutzt werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. So sind die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit, Elektroinstallationen, Brandschutz usw. zu beachten, und es dürfen keine baulichen Veränderungen an der Schutzraumhülle (Boden, Wände, Decke), den Panzertüren und Panzerdeckeln sowie dem Belüftungssystem vorgenommen werden.

Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds

Die Ersatzbeiträge aus den Befreiungen von der Schutzraumbaupflicht fliessen in den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Nidwalden. Für bestimmte Zwecke darf aus diesem Geld entnommen werden. Mit den Ersatzbeiträgen wird in erster Linie die Erneuerung der öffentlichen Schutzräume in den Gemeinden sowie der privaten Schutzräume finanziert.

Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds

→ Gesuch um Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds

 

Kontakt bei Fragen

Amt für Militär und Zivilschutz
Abteilung Zivilschutz, Ressort Infrastruktur
Kantonsstrasse 5, Postfach 1247
6371 Stans-Oberdorf
Telefon  +41 41 618 43 55
E-Mail:   psk@nw.ch

Zugehörige Objekte

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Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen (PDF, 405.07 kB) Download 0 Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen
Hinweise zur periodischen Schutzraumkontrolle (PDF, 71.85 kB) Download 1 Hinweise zur periodischen Schutzraumkontrolle
Checkliste für die periodische Schutzraumkontrolle (PDF, 69.35 kB) Download 2 Checkliste für die periodische Schutzraumkontrolle
Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds (PDF, 36.78 kB) Download 3 Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds
Berechtigungsnachweis zur Periodischen Schutzraumkontrolle durch die Abri Audit AG (PDF, 38.92 kB) Download 4 Berechtigungsnachweis zur Periodischen Schutzraumkontrolle durch die Abri Audit AG
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