Schulferien

Schulferienplan ab 2024/25

Gemäss Bildungsgesetz (NG 311.1) Art. 8 Abs. 2 legt die Bildungsdirektion den Beginn und die Dauer des Schuljahres und der Ferien fest. Schulfrei sind die öffentlichen Ruhetage gemäss dem Ruhetagsgesetz.

Die Bildungsdirektion regelt grundsätzlich die Schulferien nach Vorgaben, welche mit den Kantonen Obwalden und Luzern abgeglichen sind.

Schulfrei sind die öffentlichen Ruhetage gemäss dem Ruhetagesgesetz. Der Freitag nach Auffahrt/Fronleichnam ist schulfrei.

Den gesamten Ferienplan (plus Angabe der Feiertage) für die Volksschulen, die Mittelschule und die Berufsfachschule finden Sie unten (Publikationen).

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