Bauen ausserhalb Bauzone
Im Bereich Bauen ausserhalb Bauzone werden die raumplanerischen Bestimmungen des eidg. Raumplanungsgesetzes und der eidg. Raumplanungsverordnung auf konkrete Baugesuche oder Voranfragen angewendet. Betroffen davon sind alle raumrelevanten baulichen und nutzungsmässigen Veränderungen ausserhalb Bauzone, also vorab in der Landwirtschaftszone, im Wald, in Gewässern usw. Betroffen sind dabei aber nicht nur zonenkonform landwirtschaftliche, alpwirtschaftliche oder forstliche Vorhaben, sondern auch zonenwidrige Vorhaben, die allenfalls standortgebunden sind oder bereits bestanden haben, als das Raumplanungsrecht in Kraft gesetzt wurde. Die bundesrechtlichen Vorgaben sind hier sehr weitgehend, der kantonale Ermessensspielraum entsprechend gering. Die gängige Auslegung ist in detaillierten Richtlinien umschrieben.
Hier erfahren Sie mehr zu Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone.
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