Das kantonale Covid-19-Härtefallprogramm ist abgeschlossen
Die Schlussbilanz zum Härtefallprogramm liegt vor: Im Kanton Nidwalden sind während der Corona-Pandemie 187 Unternehmen unterstützt worden. Insgesamt wurden 35.7 Millionen Franken ausbezahlt und weitere 1.9 Millionen Franken in Form von Bürgschaften für Bankdarlehen gesprochen.
Während der Corona-Pandemie waren viele Nidwaldner Unternehmen stark von deren Auswirkungen betroffen. Um die bei Firmen entstandenen Einbussen teilweise zu kompensieren und Entlassungs- und Konkurswellen zu verhindern, wurden verschiedene staatliche Unterstützungsinstrumente eingesetzt, darunter das Härtefallprogramm von Bund und Kanton. Ursprünglich hätte dieses Ende 2021 abgeschlossen werden sollen. Aufgrund steigender Fallzahlen und der Diskussion um neuerliche behördliche Massnahmen wurden die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um das Programm bis Ende Juni 2022 zu verlängern.
Für das erste Quartal 2022 waren 17 Gesuche eingegangen. Vor dem Hintergrund, dass bis Mitte Februar behördlich angeordnete Massnahmen wie Masken- oder Zertifikatspflicht galten, wurden in 14 Fällen Härtefallgelder gesprochen. Die Summe belief sich auf rund 540'000 Franken. Unterstützt wurden Unternehmen aus der Tourismus- und Veranstaltungsbranche. Für das zweite Quartal 2022 gingen noch 9 Gesuche ein. Da am 1. April 2022 die Rückkehr in die normale Lage erfolgte und weil es während dieser Phase keine behördlichen Covid-19-Einschränkungen mehr gab, wurden keine weiteren Gelder gesprochen.
Mitwirkung des Gewerbeverbandes machte sich bezahlt
Mit Ausnahme von noch einzelnen pendenten Verfahren ist das Härtefallprogramm im Kanton Nidwalden inzwischen abgeschlossen. Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zieht ein positives Fazit: «Mit dem Härtefallprogramm konnten wir unsere Unternehmen in einer sehr schwierigen Zeit unterstützen. Dies hat entscheidend dazu beigetragen, dass die meisten Nidwaldner Unternehmen sich mittlerweile gut von der Krise erholt haben.» Alle in Nidwalden eingereichten Härtefallgesuche sind durch eine kantonale Entscheidungskommission – bestehend aus Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger, den Finanzdirektoren Alfred Bossard (bis 30.6.2022) und Michèle Blöchliger (ab 1.7.2022) und einem Delegierten des Nidwaldner Gewerbeverbandes – geprüft und verfügt worden. «Die Mitwirkung des Gewerbeverbandes bei der Beurteilung der Gesuche hat sich als sehr wertvoll erwiesen, da die Sicht der betroffenen Wirtschaft direkt eingeflossen ist», so Othmar Filliger.
Vorbehältlich der noch laufenden Verfahren lässt sich folgende Schlussbilanz ziehen: Seit Anfang 2021 konnten insgesamt 187 Unternehmen über das Nidwaldner Covid-19-Härtefallprogramm unterstützt werden. Sie haben gesamthaft einen Betrag von rund 35.7 Millionen Franken erhalten. Davon gingen 19.7 Mio. an elf grosse Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken. Sie werden vollumfänglich durch den Bund finanziert. Die restlichen 16.0 Mio. flossen an 176 Unternehmen aus dem KMU-Bereich, wovon der Bund sich mit 70% beteiligt. Für den Kanton ergibt sich demnach eine effektive Kostenbeteiligung von 4.8 Mio.
Zehn der unterstützten Unternehmen haben zusätzlich zum Härtefallbeitrag eine Bürgschaft für ein Bankdarlehen erhalten. Insgesamt wurden Bürgschaften für knapp 1.9 Millionen Franken gewährt.
- Website
- https://www.nw.ch/haertefall
Zugehörige Objekte
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