Regierungsrat unterbreitet Planungskredit für eine Dreifachsporthalle
Eine vertiefte Machbarkeitsstudie zeigt auf, welche der beiden favorisierten Varianten für den Bau einer neuen Dreifachsporthalle für das Kollegium in Stans umgesetzt werden kann. Da die Variante «Im Berg» aus Gründen des Ortsbildschutzes nicht mehr in Frage kommt, beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Planungskredit von knapp 1.6 Millionen für einen Neubau am Standort der beiden bestehenden Turnhallen.
Die beiden Turnhallen der kantonalen Mittelschule in Stans sind beide stark sanierungsbedürftig, wobei Investitionen in die alten Gebäude nicht zukunftsgerichtet sind. Stattdessen sind für die Realisierung einer neuen Dreifachsporthalle vor zwei Jahren im Rahmen einer Machbarkeitsstudie fünf Projektvarianten an drei Standorten auf dem Areal geprüft worden. Der Regierungsrat leitete daraus zwei Favoriten ab und liess diese zur Entscheidungsfindung näher abklären: die Variante «Ersatz» an gleicher Lage wie die bestehenden Sporthallen sowie die Variante «Im Berg» im Hangsockel unter dem Vorplatz des Kollegiums. Dazu wurden Fragestellungen hinsichtlich des Ortsbild- und Umgebungsschutzes, der Erschliessung und der Naturgefahren geklärt.
Das Kollegium liegt im Geltungsbereich des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz und wird von einer Wegverbindung tangiert, die ihrerseits Bestandteil des Bundesinventars der national historischen Verkehrswege ist. Aufgrund der dadurch erhöhten Anforderungen wurden die Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die Eidgenössischen Kommission für Denkmalschutz (EKD) um ein Gutachten zu den beiden möglichen Standorten ersucht. Daraus geht hervor, dass ein Neubau am bestehenden Standort als möglich erachtet, die Variante «Im Berg» jedoch ausgeschlossen wird.
Kaum gangbare Alternativen zur Erschliessung
Eine umfassende Analyse der Erschliessungs- und Parkierungsmöglichkeiten auf dem Areal der Mittelschule zeigt auf, dass die Ist-Situation grundsätzlich erhalten werden soll. So hat die Erschliessung weiterhin über die Mürgstrasse zu erfolgen und soll die heutige Parksituation auf dem Vorplatz des Kollegiums beibehalten werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Neubau mit Ausnahme der Bauphase zusätzlichen Verkehr verursachen wird. Mit ebenso geprüften Alternativen für die Erschliessung und Parkierung würden langwierige Prozesse angestossen und kaum Optimierungen erzielt. Zur Entlastung der Mürgstrasse sollen Massnahmen wie die Einrichtung eines Parkleitsystems oder ein Fahrverbot für Unberechtigte vorgesehen werden. Zu Gunsten des Potenzials einer Schulraumerweiterung auf dem Dach der neuen Dreifachsporthalle soll auf die Erstellung einer Einstellhalle, die dadurch zu tief zu liegen käme, verzichtet werden.
Der Stämpbach, der heute unter der einen Turnhalle durchgeführt wird, muss im Rahmen des Neubaus offengelegt beziehungsweise revitalisiert werden. Die Abklärungen dazu haben ergeben, dass die Um- und Offenlegung weder technisch noch finanziell grössere Risiken in sich birgt.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sowie den zusätzlichen Abklärungen und eingeholten Gutachten beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Planungskredit für die neue Dreifachsporthalle am Standort der heutigen Hallen in der Höhe von 1.58 Millionen Franken. Der Landrat behandelt die Vorlage voraussichtlich an einer seiner Sitzungen im kommenden Herbst. Nach dessen Zustimmung werden das Planerauswahlverfahren und der Projektwettbewerb eingeleitet. Das Bauprojekt soll dem Landrat im Herbst 2024 und dem Stimmvolk im Sommer 2025 vorgelegt werden. Die Realisierungskosten sind mit 17 bis 20 Millionen Franken veranschlagt. Kann der Zeitplan eingehalten werden, ist eine Inbetriebnahme der neuen Sporthalle frühestens auf den Winter 2027/28 denkbar.
Zugehörige Objekte
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