Kanton passt seine Praxis beim Härtefallprogramm an
Der Regierungsrat hat die Grundlagen zur Umsetzung des kantonalen Härtefallprogramms angepasst. So können anteilsmässig mehr A-fonds-perdu-Beiträge gesprochen und insgesamt mehr Unternehmen unterstützt werden. Die geänderten Bedingungen, die auch eine neue Notverordnung nach sich ziehen, werden rückwirkend auf bereits verfügte Entscheide angewendet.
Mit dem Covid-19-Härtefallprogramm von Bund und Kanton werden Unternehmen unterstützt, die entweder über längere Zeit ganz geschlossen bleiben müssen oder aufgrund der behördlich angeordneten Schutzmassnahmen Einbussen erleiden, sodass ihre Existenz und damit auch Arbeitsplätze bedroht sind. Die Teilnahme am Programm ist an mehrere Kriterien geknüpft. Im Zusammenhang mit dem Härtefallgeldern hat der Nidwaldner Regierungsrat per 23. Februar 2021 in einer Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung festgelegt, dass der Bundesanteil, der 70 Prozent entspricht, vollumfänglich für nicht rückzahlbare Beiträge eingesetzt wird. Die restlichen, vom Kanton finanzierten 30 Prozent werden in Form von Bürgschaften für Darlehen gesprochen. Aufgrund der neusten Entwicklung mit länger andauernden Betriebsschliessungen, der Aufstockung der Bundesmittel und geänderter Verordnungsbestimmungen auf nationaler Ebene stellt die kantonale Entscheidungskommission fest, dass das 70/30-Verhältnis zwischen A-fonds-perdu-Beiträgen und Bürgschaften nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Der Regierungsrat erlässt deshalb per 6. April 2021 eine neue Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung und hebt die bisherige auf. Demnach werden anspruchsberechtigten Unternehmen ausschliesslich nicht rückzahlbare Beiträge geleistet, sofern der minimale Finanzbedarf die Limite von 300'000 Franken nicht übersteigt. Für den zusätzlichen Bedarf über dieser Schwelle werden Bürgschaften eingesetzt. Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger: «Dies hat zur Folge, dass mehr A-fonds-perdu-Beiträge und weniger Bürgschaften gesprochen werden. Damit kommen wir auch einer Forderung aus der Wirtschaft nach.» Weiter hat die kantonale Entscheidungskommission in Absprache mit dem Regierungsrat eine Praxisänderung bei der Ermittlung des minimalen Finanzbedarfs bis Ende 2021 beschlossen. Bisher wurden allfällige Gewinne des Jahres 2020 miteinbezogen. Neu wird davon abgesehen. «Wir haben festgestellt, dass sich umliegende Kantone bei der Bemessung an fixen Kenngrössen orientieren, was zur Folge hat, dass alle Betriebe, die zum Härtefallprogramm Zugang haben, eine Finanzhilfe erhalten. Um Wettbewerbsverzerrungen über Kantonsgrenzen hinaus abzuschwächen, machen wir diesen Schritt in Richtung Entschädigungsprogramm, halten grundsätzlich aber am Härtefallprinzip fest», erklärt Othmar Filliger. «Wir kommen damit auch dem Gastroverband Nidwalden entgegen, der unsere bisherige Auslegung von Härtefällen als zu streng taxiert hat.» So führt die Umstellung dazu, dass fast alle gesuchstellenden Gastronomiebetriebe eine finanzielle Unterstützung erhalten. Auch andere Branchen profitieren.
Die neuen Bestimmungen werden auch rückwirkend auf bereits behandelte Gesuche angewendet. Davon begünstigte Unternehmen erhalten in den kommenden Wochen einen angepassten Entscheid.
Bisherige Notverordnung wurde im Landrat nicht behandelt
Eigentlich hätte der Landrat an seiner gestrigen Sitzung über die ursprüngliche Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung und deren Geltungsdauer befinden sollen. Angesichts der neusten Entwicklungen beantragte der Regierungsrat, das Geschäft von der Traktandenliste zu nehmen. Das Kantonsparlament folgte dem Antrag. Die neue Notverordnung wird dem Landrat voraussichtlich an dessen Sitzung vom 29. April 2021 unterbreitet.
Im Kanton Nidwalden können Unternehmen seit Mitte Januar 2021 einen Antrag auf Härtefallgelder einreichen. In einer ersten Entscheidungsrunde Ende Februar sind 170 Gesuche behandelt worden. Die Auszahlungen in der Gesamthöhe von bisher 12.33 Millionen Franken sind Anfang März erfolgt. In der Zwischenzeit sind rund 30 neue Gesuche bei der Volkswirtschaftsdirektion eingetroffen. Diese werden von der kantonalen Entscheidungskommission ebenfalls in den nächsten Wochen behandelt.
- Website
- www.nw.ch/haertefall
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Medienmitteilung Notverordnung Härtefallprogramm [PDF] (PDF, 15.72 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Notverordnung Härtefallprogramm [PDF] |