Erste Tranche an Covid-19 Härtefall-Finanzhilfen wird ausbezahlt

4. März 2021

Der Kanton Nidwalden unterstützt in einer ersten Runde 120 Unternehmen mit Härtefallgeldern in der Höhe von insgesamt 12.33 Millionen Franken. Davon werden 8.6 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen ausbezahlt. Die Auszahlungen werden morgen Freitag ausgelöst.

Unternehmen, die im Zusammenhang mit den behördlich festgelegten Covid-19-Massnahmen erhebliche Umsatzrückgänge erleiden und die Kriterien des Härtefallprogramms von Bund und Kanton erfüllen, haben in einer ersten Eingaberunde zwischen 15. Januar und 15. Februar einen Antrag auf wirtschaftliche Finanzhilfe stellen können. Innert dieser Zeitspanne sind 183 Gesuche bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion eingereicht worden. Davon sind 170 vollständig ausgefüllt und korrekt eingegangen und entsprechend bearbeitet worden. 85 Gesuche stammen aus der Gastronomie und Beherbergungsbranche, 22 aus dem Detailhandel. Die restlichen Gesuche verteilen sich auf weitere Branchen, die ebenfalls stark von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen sind. Landamman und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger sagt dazu: «Die Pandemie ist noch nicht zu Ende und es gelten noch immer weitreichende Einschränkungen. Diese haben gravierende Auswirkungen auf viele Unternehmen. Entsprechend dürften in den nächsten Tagen und Wochen noch zahlreiche weitere Gesuche eingehen.» Seit Mitte Februar sind bereits 12 weitere Anträge gestellt worden, die nun in den kommenden Wochen bearbeitet werden.  

Die Gesuchstellenden hatten sich bei ihren Angaben am Finanzbedarf ihres Unternehmens bis Ende 2021 zu orientieren, in der Annahme, dass die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie bis im kommenden Sommer aufgehoben sein werden. Im Auftrag des Kantons hat die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) die Gesuche auf materieller Ebene geprüft, bevor nun die kantonale Entscheidungskommission, bestehend aus dem Finanzdirektor, dem Volkswirtschaftsdirektor und einem Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerbeverbandes, über Annahme der bis zum 15. Februar eingegangenen Gesuche sowie die jeweilige Höhe und Art der Finanzhilfe entschieden hat. Von den 170 Gesuchen sind 120 als anspruchsberechtigt taxiert worden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Bundesrat am 24. Februar eine Verlängerung der behördlich verordneten Schliessung bestimmter Unternehmen – etwa Gastronomiebetriebe und Fitnesscenter – bis sicher am 22. März 2021 beschlossen hat. Da dies die gesuchstellenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Anträge noch nicht abschätzen konnten, hat die Entscheidungskommission den minimalen Finanzbedarf entsprechend nach oben angepasst. «Die kantonale Entscheidungskommission hat jenen Unternehmen Härtefall-Finanzhilfen zugesprochen, bei denen aus den Unterlagen hervorgegangen ist, dass ihre Existenz und die angebotenen Arbeitsplätze aufgrund der Covid-19-Situation gefährdet sind», betont Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.

Ablehnung hat unterschiedliche Gründe
Bei 24 Gesuchen stellte die Entscheidungskommission fest, dass die vom Bund vorgegebenen Anforderungen für Härtefall-Finanzhilfen nicht erfüllt sind. So sind etwa Betriebe, die in den vergangenen Jahren keinen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erzielt haben, vom Härtefallprogramm ausgeschlossen. Auch Unternehmen, die erst nach dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen worden sind oder solche, die im Kanton Nidwalden zwar ihren Sitz haben, hier aber keine operativen Geschäftstätigkeiten aufweisen, können keine Finanzhilfen beanspruchen.

Weitere 26 Gesuche haben sämtliche Anforderungen für Härtefall-Finanzhilfen erfüllt, jedoch kam die Entscheidungskommission zum Schluss, dass sich deren Geschäftszahlen – insbesondere Umsatz und provisorisches Jahresergebnis 2020 –  seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht derart kritisch entwickelt haben, dass die Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet sind. «Oberstes Ziel des Härtefallprogramms ist es, die Substanz von Unternehmen, die vor der Corona-Krise rentabel gewesen sind, soweit zu erhalten, dass diese trotz der andauernden Pandemie überlebensfähig bleiben», erklärt Othmar Filliger. Der Landammann drosselt indes zu hohe Erwartungen, wonach die staatliche Finanzhilfe für sämtliche coronabedingten Verluste aufkommen kann.

Bundesrat will Härtefallprogramm ausdehnen
Insgesamt hat die Entscheidungskommission den 120 Unternehmen Härtefallgelder in der Höhe von 12.33 Millionen Franken zugesprochen. Gemäss kantonaler Verordnung werden 70 Prozent (8.63 Mio. Franken) in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen ausbezahlt, die restlichen 30 Prozent (3.70 Mio. Franken) als Bürgschaft für Darlehen, wobei solche vor allem dort eingesetzt werden, wo besonders grosser Finanzbedarf besteht. Pro Unternehmen können bis zu 750'000 Franken an Darlehen gewährt werden, bei nicht rückzahlbaren Beiträgen liegt die Obergrenze bei 300'000 Franken.

Der gesprochene Totalbetrag übersteigt die derzeit im Härtefallprogramm zur Verfügung stehenden 10.43 Millionen Franken. Da der Bundesrat aber angekündigt hat, das Programm schweizweit von bisher 2.5 auf 10 Milliarden Franken ausdehnen zu wollen, und der Regierungsrat auf kantonaler Ebene mit einer Notverordnung den Weg für eine damit einhergehende Aufstockung der Mittel auf bis zu 27.6 Millionen Franken bereits geebnet hat, erachtet die Entscheidungskommission die Überschreitung als vertretbar. Das Bundesparlament befindet in der aktuellen Frühjahrssession über die Erhöhung.

Kriterien bleiben sich gleich
Härtefallgesuche können nach wie vor eingereicht werden. Sie werden durch die kantonale Entscheidungskommission dann behandelt, wenn das Bundesparlament über die Aufstockung der Härtefall-Finanzhilfen beschlossen hat. An den hauptsächlichen Kriterien hat sich nichts geändert. Einen Antrag einreichen können Betriebe, die seit 1. November 2020 mindestens 40 Kalendertage auf Anordnung von Bund oder Kanton geschlossen sind, oder solche, die aufgrund der behördlich festgelegten Covid-19-Massnahmen entweder im Jahr 2020 gegenüber dem durchschnittlichen Jahresumsatz von 2018/2019 eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent erlitten haben oder diesen Wert bis Ende Juni 2021 noch erreichen, wobei in diesem Fall die letzten 12 Monate als Bemessungsgrundlage dienen.

Weitere Informationen: www.nw.ch/haertefall

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