Nidwalden schafft Grundlagen für Ausbau der Covid-19-Finanzhilfe

23. Februar 2021

Die im Januar beschlossene Verlängerung der Covid-19-Massnahmen und die Schliessung von Einkaufsläden wirken sich sehr negativ auf zahlreiche Unternehmen aus. Damit Nidwalden die vom Bund zusätzlich in Aussicht gestellte Finanzhilfe für die Wirtschaft abrufen kann, hat der Regierungsrat mittels einer Notverordnung die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen.

Die Schliessung von Restaurants, Fitnessstudios, Kulturbetrieben oder bestimmter Einkaufsgeschäfte haben drastische Auswirkungen auf einen beträchtlichen Teil der Nidwaldner Wirtschaft. Nachdem der Bundesrat seine Absicht bekannt gegeben hat, deutlich mehr Mittel für Covid-19-Härtefallmassnahmen bereitzustellen, hat der Regierungsrat nun die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um die zusätzlichen Bundesgelder bei Bedarf auch abrufen zu können. Er hat dafür an seiner heutigen Sitzung in Ergänzung zur kantonalen Härtefallverordnung die Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung erlassen. 

Ohne diese Anpassung stünden im Kanton Nidwalden maximal 10.43 Millionen Franken an Finanzhilfen zur Verfügung. Unter Vorbehalt des Beschlusses durch das Bundesparlament im März können den Nidwaldner Unternehmen nun bis zu 27.6 Millionen ausbezahlt werden, sofern sämtliche Mittel eingesetzt werden müssen. Gemäss dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Verteilschlüssel übernimmt der Bund 70 Prozent der Aufwände, der Kanton hat für die restlichen 30 Prozent aufzukommen. Dies hat zur Folge, dass der vom Landrat am 16. Dezember 2020 bewilligte Rahmenkredit für die Härtefallgelder von 5 Millionen Franken, was dem maximalen Betrag ohne obligatorische Volksabstimmung entspricht, voraussichtlich überschritten wird. «Eine Volksabstimmung könnte aber frühestens im Juni 2021 stattfinden. So lange kann nicht zugewartet werden. Die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln ist dringend und muss jetzt erfolgen», erklärt Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.

Aufgrund der Dringlichkeit hat der Regierungsrat auch die Idee verworfen, eine kantonale Gesetzesgrundlage für die Härtefallmassnahmen zu schaffen. Der Prozess dafür würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. «Das einzig zweckdienliche Instrument in der jetzigen Situation ist eine Notverordnung», folgert Othmar Filliger. Die Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung tritt per morgen, 24. Februar 2021, in Kraft und wird dem Landrat sobald als möglich unterbreitet.

Mehr Gelder für A-fonds-perdu-Beiträge einsetzen
Mit der Notverordnung orientiert sich der kantonale Anteil an den Härtefallgeldern am Mindestbetrag nach Bundesrecht. Dies bleibt auch so, sollte der Bund in Zukunft zusätzliche Mittel sprechen. Dadurch erübrigt sich ein laufendes Nachjustieren der kantonalen Bestimmungen. «Selbstverständlich wird Unternehmen weiterhin nur eine Finanzhilfe gewährt, sofern die Vorgaben des Bundes und die Voraussetzungen gemäss der kantonalen Härtefallverordnung erfüllt sind. Alle Gesuche werden individuell geprüft», betont Othmar Filliger.

Im Rahmenkredit für das Härtefallprogramm sind die nicht rückzahlbaren Beiträge ursprünglich plafoniert worden. Angesichts der jüngsten Entwicklung mit der Schliessung von Betrieben erweist sich dies inzwischen als problematisch. Es werden dringend mehr A-fonds-perdu-Beiträge benötigt, um eine wirksamere Hilfestellung leisten zu können. Daher übersteuert die Notverordnung auch in diesem Punkt den Landratsbeschluss. Neu werden sämtliche Bundesmittel für nicht rückzahlbare Beiträge eingesetzt, die Kantonsmittel werden als Bürgschaften vergeben.

183 Gesuche sind innerhalb eines Monats eingegangen
Die nun in die Wege geleiteten Schritte basieren auf der Analyse des Regierungsrates, dass die bisherigen 10.43 Millionen Franken mittel- und langfristig nicht ausreichen werden, um die Überlebensfähigkeit notleidender Betriebe nachhaltig zu stärken. Im Rahmen der ersten Eingaberunde zwischen 15. Januar und 15. Februar 2021 sind insgesamt 183 Härtefallgesuche eingegangen. Im Auftrag des Kantons hat die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) diese auf materieller Ebene geprüft. In den nächsten Tagen befindet die Entscheidungskommission, die aus dem Volkswirtschaftsdirektor, dem Finanzdirektor sowie einem Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerbeverbandes besteht, über Annahme der Gesuche, Beitragshöhe sowie Art der Auszahlung. Pro Unternehmen werden gestützt auf die Härtefallverordnung höchstens 300'000 Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen und maximal 750'000 Franken an Darlehen gewährt. Nach Mitte Februar eingehende Gesuche werden weiterhin entgegengenommen, geprüft und in chronologischer Reihenfolge beurteilt.

Die Referendumsfrist zum Landratsbeschluss über den ursprünglichen Rahmenkredit von 5 Millionen Franken ist ungenutzt verstrichen. Erste Beiträge aus dem Härtefallprogramm können daher Anfang März ausbezahlt werden.

Link zur Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung

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