Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und Antrag für Rahmenkredit 2016-2019

11. März 2015
Die auf den 1. Januar 2016 vorgesehene Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes als Folge der Agrarpolitik 2014-17 des Bundes wurde bei den Gemeinden, den politischen Parteien und den involvierten Organisationen in die Vernehmlassung gegeben. Unter Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Regierungsrat nun die Gesetzesvorlage und den Antrag für den Rahmenkredit 2016-19 zu Handen der Genehmigung durch den Landrat verabschiedet. Der vom Regierungsrat vorgeschlagene Rahmenkredit Landwirtschaft 2016-2019 beträgt 5.96 Mio. Franken. Dies entspricht
gegenüber dem aktuellen Rahmenkredit 2012-2015 einer jährlichen Reduktion
um 682‘000 Franken.

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